Seite 1 von 1

Erlischt Garantie nach Gurtpin-Montage?

Verfasst: Mi Mai 02, 2007 6:53 pm
von Oiloikit
Liebe Fingerpicker,
leider ist meine neue Gitarre nur mit einem Gurtpin ausgestattet.
Würde mich das Anbringen eines zweiten Gurtpins vorne am Halsansatz durch einen Gitarrenbauer um die Herstellergarantie bringen?
Ich fürchte fast ja. Was meint Ihr?
Schöne Grüße
Wolfgang

Gurtpin

Verfasst: Mi Mai 02, 2007 7:08 pm
von stringbender
Ich fürchte auch fast, ja! Obwohl ich es albern finde, wenn die Modifikation fachgerecht ausgeführt wird. Wenn sich der Hersteller stur stellt, kann die Garantie erlischen.

Verfasst: Mi Mai 02, 2007 7:09 pm
von Treehugger
Ich würde den Verkäufer/Hersteller anschreiben und ihn fragen, wo dieser zweite Gurtpin angebracht werden soll. Auch würde ich ihm sagen, dass dieser von einem Profi nachgerüstet wird.
Wenn er da nicht ausdrücklich sagt, dass die Garantier erlischt, solltest du sicher sein.

Verfasst: Mi Mai 02, 2007 8:19 pm
von Oiloikit
Danke für die Antworten!
Stimmt, Armin! Wenn so eine kleine "Modifikation" vom Gitarrenbauer durchgeführ wird, sollte sie noch im Toleranzbereich sein.
Da gefällt mir Treehuggers Idee, mit der man Larrivée auch gleich diskret auf dieses "Manko" hinweisen kann.
Schönen Dank nochmal!
Wolfgang

Verfasst: Sa Jun 16, 2007 8:40 am
von Oiloikit
Guten Morgen Pickers!
Vielleicht errinnert Ihr Euch noch an meine Frage zur Gurtpinmontage. Auf der Larrivée-Homepage habe ich unter den FAQs die Lösung gefunden - überraschend unkompliziert, ohne die vermuteten Haftungsausschlüsse und Vorbehalte:

Where should I install a strap button?

There are two places to install a strap button on a Larrivée guitar. The two choices are on the heel cap or is the passenger side of the heel itself. We currently recommend that the strap be added to the side of the heel. One caution: Be sure to pre-drill the strap button hole. Simply screwing in the strap button may cause the wood to split. There is no need to worry about running into metal bolts when drilling the hole. Larrivée guitars use a dovetail joint. There's nothing in there but wood. You may also want to consider tying the end of the strap at the headstock just past the nut. This used to be a standard practice, and I'm not sure why it has fallen out of favor. Personally, I prefer the way the guitar hangs when the strap is so attached. It pulls the neck a bit closer to the player's body.

Schönen Tag
Wolfgang

Verfasst: Sa Jun 16, 2007 10:05 am
von Holger Hendel
Die Angst hatte ich auch bei meiner Lakewood- habe den Cheffe Martin S. gefragt und er meinte: kein Problem, wirkt sich nicht auf die 10jährige Garantie aus. Also...zumindest nicht bei Lakewood. ;)

Verfasst: Sa Jun 16, 2007 10:35 am
von Admin
Die Frage läßt sich nur durch den Inhalt des Garantieversprechens selbst beantworten. Vorfragen:

1. wer leistet die Garantie,
2. was steht darin,
3. welches Recht findet im Garantiefall Anwendung (Can/USA/BRD?)

Als Garant kommt nämlich nicht nur Larrivee Canada, sondern auch die Larrivée Guitars USA Inc und schließlich noch ein inländischer Importeur in Betracht. Manche Hersteller machen es jedenfalls so, ich denke da an den Hersteller, der (selbst oder durch nachgeschaltete Grossisten) in 1 Jahr, 3 Jahre oder eine "limited lifetime warranty" gibt, je nachdem, wo bzw über welchen nationalen Vertriebsweg ich sein Produkt kaufe.

Ich würde aber annehmen, daß eine rein praktische Herangehensweise das beste ist, wie schon geschehen (womit klar wäre, daß alles, was ich hier schreibe, überflüssig ist; das wäre sicher nicht das erste mal). Wenn schon L. selbst Tips gibt, wie man den Halsfuß am besten anbohrt, ist stark anzunehmen, daß ein solches Verhalten die Garantie nicht beeinflußt.

Verfasst: Sa Jun 16, 2007 12:28 pm
von chevere
Ist es denn rechtlich in Ordnung eine etwaige Garantieleistung abzulehnen, obwohl der Gurtpin korrekt angebracht wurde und der eingetretene Schaden (Riß o.ä.) überhaupt nichts mit dem Gurtpin zu tun hat?
Menschenverstand/ Rechtslage ???
:cry:

Verfasst: Sa Jun 16, 2007 12:52 pm
von Haegar
chevere hat geschrieben:Menschenverstand < > Rechtslage
DAS ist doch schon ein Widerspruch :twisted:

Verfasst: Sa Jun 16, 2007 8:38 pm
von Admin
Die Juristen pflegen auf solche Fragen "It depends ........." zu sagen.