die habe ich noch gar nicht vorgestellt hier ... 🫣 ... sollte ich wohl noch nachholen ...!
Fender Bashing ...
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Re: Fender Bashing ...
Habe mir vor gar nicht allzu langer Zeit ... 2026 war es schon ... eine Fender Akustik zugelegt,
die habe ich noch gar nicht vorgestellt hier ... 🫣 ... sollte ich wohl noch nachholen ...!
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saitentsauber
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Re: Fender Bashing ...
Nun bin ich ja kein Jurist - aber ich gebe mal zu bedenken, dass es anscheinend sei 1892 ein Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und den USA (https://govtrackus.s3.amazonaws.com/leg ... Pg1021.pdf) gibt, der US-Bürger und deutsche Bürger in Bezug auf das Urheberrecht gleichstellt und der Weg über das Urheberrecht drüben wohl noch nicht beschritten wurde.
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Re: Fender Bashing ...
Das deutsche Urheberrecht schützt literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke (so steht es in Paragraf 1), aber keine Gebrauchsgegenstände. Für Gebrauchsgegenstände kommt ein Gebrauchsmusterschutz oder ein Designschutz in Frage. Während man den Urheberschutz an einem Werk als nachgewiesener Urheber automatisch hat, muss man den Gebrauchsmuster- oder Designschutz beantragen und mit Dokumenten (z.B. Fotos, Designzeichnungen) belegen.saitentsauber hat geschrieben: ↑So Mai 24, 2026 9:59 pm... der US-Bürger und deutsche Bürger in Bezug auf das Urheberrecht gleichstellt und der Weg über das Urheberrecht drüben wohl noch nicht beschritten wurde.
Die entscheidende Frage für die Anwendbarkeit des Urheberrechts scheint also zu sein, ob eine Stratocaster ein Kunst- oder ein Gebrauchsgegenstand ist.
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saitentsauber
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Re: Fender Bashing ...
Dürfte passen - und im Düsseldorfer Verfahren wurde die Gestalt ja wohl als "angewandte Kunst" eingeordnet. Diese Einordnung wird vermutlich noch in anderen Verfahren auf den Prüfstand kommen...
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Re: Fender Bashing ...
... wobei es zu einer Verhandlung (im Sinne von "Austausch von Argumenten") ja gar nicht gekommen ist, weil die beklagte Firma nicht erschienen ist. Daher wird das, wenn überhaupt, nur einen sehr schwachen Präzedenzfall abgeben. Insofern ja, wenn Fender wirklich versucht, mit diesem Urteil die Strat-Kopien aus dem Markt zu schubsen, wird das hoffentlich weitere Prozesse nach sich ziehen.saitentsauber hat geschrieben: ↑Mo Mai 25, 2026 9:16 pmDürfte passen - und im Düsseldorfer Verfahren wurde die Gestalt ja wohl als "angewandte Kunst" eingeordnet.
Die Assoziation "Gitarrenkorpus - weiblicher Körper" finde ich unsagbar sexistisch (*). Dass es Leute gibt, denen es Spaß macht, so zu denken, glaube ich sofort. Aber warum kommt das vor Gericht durch?
(*) Die Assoziation Gitarrenhals - Phallus übrigens auch. Ein bisschen weniger Testosteron täte manchmal gut.
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saitentsauber
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Re: Fender Bashing ...
Weil das Gericht auch so tickt? Siehe Urteil (https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/ ... lation.pdf), S. 42.
Übrigens: Von den 3 befassten RichterInnen haben 2 einen weiblichen Vornamen
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Re: Fender Bashing ...
Außerdem ist der Ansatz mit der weiblichen Form als "Erfindung" Fenders völlig abwegig, weil es die offenbar ergonomisch bedingte Formgebung schon viel länger gibt. Oder wie anders sehen die betreffenden Richter sowas:
?
Wenn auch ohne Cutaways, dafür damals schon mit Fender-ähnlicher Kopfplatte.
?Wenn auch ohne Cutaways, dafür damals schon mit Fender-ähnlicher Kopfplatte.
Gruß
von
Ralf
von
Ralf
Re: Fender Bashing ...
Der Kläger brauchte natürlich einen Beleg für die Behauptung, dass es sich beim Design der Strat um eine künstlerische Leistung handelt und nicht einfach um eine zweckmäßige Formgebung - ohne Kunst kein Urheberrecht. Meiner Meinung nach haben sie sich mit dem Geschwurbel da völlig verstiegen, und vermutlich sitzt Old Leo auf seiner Wolke und lacht sich scheckig. Aber mangels Gegendarstellung durch den Beklagten urteilt das Gericht natürlich nach Aktenlage, um die Chose vom Tisch zu kriegen und ins Archiv zu schicken, wo es hingehört.
