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Einbruch ...

Verfasst: Di Feb 21, 2006 12:05 pm
von matthiasL
Hi,

ich weiss nicht, ob schon jemand anderer das hier gepostet hat:
http://www.newacousticgallery.com/News.htm

Wahnisnn, mehr kann man dazu nicht sagen.

ML

Verfasst: Di Feb 21, 2006 12:27 pm
von OldPicker
Ui.... :roll:

Das sieht sehr profimäßig aus. Und für den Abtransport braucht man schon ein wenig mehr, als so einen Golf-Variant...


Vermutlich werden diese Objekte auch nicht bei EBAY auftauchen. Das waren Kenner der Sparte mit Auftragszettel. Jede Wette...


Wie das wohl ausgeht? Für solche Instrumente braucht man auch die richtigen Abnehmer. Aber der Kreis der Enthusiasten für diese Gitarren ist noch einigermaßen überschaubar und man kennt sich untereinander. Es sei denn, sie gehen ins Ausland.

Verfasst: Di Feb 21, 2006 1:41 pm
von Treehugger
OldPicker hat geschrieben: Es sei denn, sie gehen ins Ausland.
Davon kannst du ausgehen. Sowas kann man nicht an jeder Ecke verkaufen. Mann oh Mann, die günstigen Sachen haben die stehen gelassen.

Nur so rein prophylaktisch: Wer sowas angeboten bekommt, sollte vorsichtig sein: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb bei gestohlener Ware, auch wenn man einen vertretbaren Preis bezahlt hat.

Verfasst: Di Feb 21, 2006 2:20 pm
von Admin
Ich habe es mal oben festgepinnt, damit man sich orientieren kann, ob einem etwas Geklautes über den Weg läuft.

Verfasst: Di Feb 21, 2006 2:28 pm
von guitar-hero
OldPicker hat geschrieben:Ui.... :roll:

Das sieht sehr profimäßig aus. Und für den Abtransport braucht man schon ein wenig mehr, als so einen Golf-Variant...
Erinnert mich ein wenig an die "Räumungsaktion" bei Beyer vor längerer Zeit.
:roll:

Verfasst: Di Feb 21, 2006 7:21 pm
von chevere
Haaach...,
endlich ist meine Graf da! :wink:

offentlisch alliangz versischert!

Verfasst: Mi Feb 22, 2006 7:17 pm
von Aläx
Hallo

Als Profi kann ich dazu nur sagen, dass Alles möglich ist!!

Ich hätte zunächst eine Menge Rückfragen:

z.B. wie ist das Gesamtsortiment?
in welcher Form wurde eingebrochen usw.

kurzum

ohne genauen Sachverhalt gibts nur schlecht ne Lösung.

Mein kriminalistischer Sachverstand treibt mich aber zu dem Verdacht, dass hier eine Auftragstat begangen wurde.

von wem auch immer


tschau Aläx

Verfasst: Mi Feb 22, 2006 10:30 pm
von H-bone
Aläx hat geschrieben:Als Profi kann ich dazu nur sagen, dass Alles möglich ist!!
Wat denn, du bist so'n richtich professioneller Krimineller ??? :shock:
Mann, wat 'ne illustre Runde das hier doch is.... 8)

Verfasst: Do Feb 23, 2006 6:12 pm
von chevere
Koinzidenzen auch in GB 60 Mios... 8) 8) 8)

Ansonsten habe ich auf der Hp von Olliver Waitze gelesen, dass er unterversichert ist.
Da kann man nur viel Verhandlungsgeschick wünschen.

Die Praxis vieler Versicherer dementsprechend nicht etwa den maximal versicherten Wert zu ersetzen, sondern die darüber hinaus gehende, nicht versicherte Summe einfach davon abzuziehen, verstehe ich nicht.

Oder es ist halt der übliche Beschiß den die V. da gerne rechnerisch tarnen!?
Welchen Grund könnte es denn geben, dem Mann nicht die Summe auszuzzahlen, für die er auch bislang hoffentlich regelmäßig seine Beiträge entrichtet hat?!
Das dürfte vermutlich auch nicht gerade wenig gewesen sein.

Viel Glück für Hern W.!

Viele Grüße!

Verfasst: Do Feb 23, 2006 7:03 pm
von Admin
Er hat die Summe nicht für einen Betrag bezahlt, sondern dafür, bis zu einem bestimmten Inventar-Wert versichert zu sein. Wird der Wert zu niedrig angegeben, werden auch die Prämien zu gering ausgerechnet.

Die Rechnung ist bei den Sachversicherungen dann so (Beispielsrechnung):

Tatsächlich vorhandener Versicherungswert: 100.000,-
Angegeben: 70:000,-

Wenn dann ein Schaden eintritt, wird der nur zu 70 % ersetzt. Da ist aber nichts geheimes dran, vielmehr sollte man das als Kaufmann wissen. Jede Hausratsversicherung macht das so.

Die Gemeinheit liegt an anderen Stellen. Da kommt ein Versicherungs-Vertreter und bietet eine Inhaltsversicherung an. Er fragt nach dem Wert des Inventars, macht aber beruhigende Angaben, tendentiell zahlendrückend. Dann kommt ein Versicherungswert zustande, der in den Antrag hineingeschrieben wird.

Später, im Schadensfall, kommt der Schadensbeauftragte der Versicherung, nimmt die Wertangaben der gestohlenen Sachen auf und taxiert darüber hinaus noch das, was im Laden an versicherten Sachen noch vorhanden ist. Dann stellt er fest, daß die Versicherungssume um XY Prozent zu niedrig war, also eine Unterversicherung vorliegt.

Es gibt aber auch, glaube ich, gelegentlich oder sogar häufig Leute, die meinen "wird schon nichts passieren" und die dann eine Unterversicherung in Kauf nehmen, weil es dann billiger wird. Es ist sicher besser, erst von einem eigentlich sehr reichlichen Versicherungswert auszugehen (zusammenrechnen und dann großzügig aufrunden) und dann den Preis zu verhandeln.

Ich muß direkt auch mal schauen, ob ich unterversichert bin.

Verfasst: Do Feb 23, 2006 7:06 pm
von Aläx
Hallo H-Bone

Man kann auch Profi sein und für die "guten" arbeiten.

da ich eben jeden Tag mit solchen Sachverhalten zu tun habe stelle ich mir diese Fragen.

und es gab bis jetzt noch keinen Fall den ich nicht aufgeklärt hätte!! 8)

teilweise mit sehr seltsamen Ergebnissen wenn man sich die anfänglichen Statements der Geschädigten durchliest!!

Aber ein Schelm ist wer Böses denkt 8)

tschau Aläx

Verfasst: Do Feb 23, 2006 7:17 pm
von chevere
"...so mancher Bolzen ist manchmal lockerer als man denken mag."

Verfasst: Do Feb 23, 2006 8:18 pm
von chevere
Nach meiner Logik (bin kein Kaufmann... :wink: ) zahle ich für die zu versichernde Summe 100000,- den prozentualen Betrag, sagen wir 100,-.

Tritt ein Schaden ein, der über die Summe von 100000,- ligt, ist das mein Pech und ich finde es ok, dass die V. mir nicht mehr bezahlt.
Sollte ich aber Zeuch für 150000,- da stehen gehabt haben, können die mir doch im Nachhinein nicht dass, was ich nicht versichert habe, (also auch keine Entschädigungsansprüche habe) in Abzug bringen, denn ich bin ja bereit diesen darüber hinaus gehenden Schaden selbst zu tragen.

Also will der Versicherte natürlich die vereinbarte "Regulierung" (versicherte Summe) erhalten für die er vorher die Prämien bezahlt hat...

Aber ,wie ich schon bzgl. Brandschaden von anderen gehört habe, kommen die einem noch mit Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder sonstwelchen wertmindernden Argumenten.

Fakt ist doch, auch gerade hierbei, dass bei einem Zeitwertverlust merkwürdigerweise die zu zahlende Versichreungsprämie nicht etwa automatisch negativ dynamisierend sinkt (sich also ebenfalls anpasst), sondern gleichbleibt, während der V.-schutz sinkt.

Wie kommt das denn? Klingt irgendwie ziemlich einsaitig!?

"... ist zwar nicht von mir die Idee, aber trotzdem Gut!" ;-)


Im Ernst:

Ich vermute jedoch, dass die V. eben so argumentiert:

"Kollege, Du hast Klamotten für hundertfuffzich abgefackelt bekommen, also kriste nur zwodrittel Deiner V--Summe!!!", stimmt`s?!

Als Hauptaktionär der Münchener Rück freut mich das ja auch, aber das versicherte Risiko beträgt eben 100000,- und nicht (minus Zweidrittel von 150000,- oder ich vermute fast von 100000,-) nur wegen eines Schadenfalles auf einmal 33333,- , oder ?

Ich wäre dankbar für Eure Erfahrungen und Kentisse!

Viele Grüße!

Verfasst: Fr Feb 24, 2006 3:41 am
von Admin
Das kann man schon durchaus so sehen oder auch nicht. In § 56 des Versicherungsvertragsgesetzes steht es halt so drin. Wat soll ma machen (Helge Schneider).

Und dann kann man noch hergehen und einen "Unterversicherungsverzicht" ausmachen, dafür gibt es Klauseln bei den Versicherern. Es könnte sein, daß die was kosten, weiß ich nicht genau. Wenn die vereinbart sind, wird so abgerechnet, wie Du es oben nach Deinem Verständnis dargestellt hast.

Ich sehe das Problem, das der Beklaute dieses Threads möglicherweise haben mag, aber ich betrachte es nicht als allgemeines Problem.

Verfasst: Mo Mai 08, 2006 8:47 pm
von chevere
Ich wollte ja nur mal Nachfragen:

Was ist denn aus dieser Anglegenheit, die hier immer auf Platz 1 steht, geworden?

Haben sie die Täter? Sind die Gitarren wieder aufgetaucht? Wie geht es weiter mit der www.newacousicgallery.com?

Viel Glück !