?rger mit Versand - Bitte um Rat

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Gast

Ärger mit Versand - Bitte um Rat

Beitrag von Gast »

Hi,

bräuchte mal einen Rat, wie ich jetzt vorgehen soll.

Habe auf ebay was ersteigert. Nchdem es eine Zeitlang nich kam, habe ich den Verkäufer angemailt. Der hat mir die Versandnummer gemailt, Sendungsverfolgung im Netz nachgecheckt und siehe da: das Paket wurde Ende November ausgeliefert, beim Nachbar.
Nur komisch, dass kein Zettel bei mir im Briefkasten lag. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da haben die Logistikunternehmen wenigstens noch eine Nachricht in den Briefkasten geschmissen, wenn sie das Paket sondtwo abgegeben haben...

Dann hat es noch 3 Tage gedauert, bis ich den Nachbarn angetroffen habe, um zu erfahren, dass er nix angenommen hat und auch nix unterschrieben hat.

Na toll!

Nachdem ich also alle Nachbarn im Haus abgeklappert hab (ganz schön peinlich) finde ich also den Empfänger und der behauptet, er hat das Päckchen vor meine Tür gelegt, nachdem ich mehrmals nicht da war.

Habe erstmal keinen Grund, an der Aussage zu zweifeln.
Also hat irgendjemand das Päckchen vor meiner Tür weggenommen.

So, was tun?

Erstmal regt mich DHL auf. Die werden jetzt ENDGÜLTIG boykottiert.

1. war das Teil an MICH adressiert und nicht an sonstwen. Kann ich die dafür belangen, dass sie mir das nicht PERSÖNLICH übergeben haben? Die haben ja noch nichtmal den richtigen Empfänger angegeben, sondern einen anderen Bewohner.... Eigentlich kenne ich es von DHL so, dass sie die Pakete in so einem Fall zur Post bringen, wo man sie dann abholen kann. Warum nicht diesmal so? Also: trifft DHL eine Teilschuld?

2. soll ich jetzt Anzeige gegen unbekannt erstatten? Nicht, dass ich denke, die Polizei bildet dann eine SoKo... Mir ist schon klar, dass das nix bringt, aber die Sache einfach so auf sich beruhen lassen will ich auch nicht.

Es ist so, dass ich dem Haus ganz oben wohne. Zufällig kommt da kaum einer vorbei. Es muss irgendjemand vom Haus oder Bekannte der Bewohner gewesen sein. Hab auch einen (leichten) Verdacht, den ich aber nie äußern würde, da es eben ein faktisch unbegründeter, nur auf männlicher Intuition beruhender Verdacht ist.

Als, was tun?

Danke im Voraus für Anregungen...
Grüße, Kai
Roland
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Beitrag von Roland »

hallo venturini,

wirklich ärgerlich, du hast mein vollstes mitleid. ich wohne hier auch in einem mietshaus im obersten (fünften) stockwerk und habe den eindruck, dass dhl und post bei paketen und päckchen, die nicht in den briefkasten passen, gar nicht mehr klingeln, sondern weil sie nicht die treppe ganz hochsteigen wollen, eine karte einwerfen, diese auf den tag davor zurückdatieren und das paket dann gleich wieder mitnehmen zur post.
hast du denn schon mal mit jemanden von der dhl gesprochen, bzw. den versender gefragt, ob er noch eine bescheinigung hat und da was von versicherung drauf steht?
tbrenner
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Zustellungsprobleme ...

Beitrag von tbrenner »

Hallo Kai,

vorweg : ich bin weder Logistikfachmann noch Jurist .....
Meine (laienhafte) Einschätzung:

1. War es ein Päckchen oder ein Paket?
2. Wenn es ein Paket war, gibt es bei DHL und anderen Transporteuren
eine Trackingnr. - die sollte Dir der Versender mitteilen !
Mit der Trackingnr. muß jederzeit der aktuelle Status einer
Sendung online verfolgbar sein.
3. Am Ende der Kette müsste der Zusteller vermerkt haben, an wen
er ein Paket übergeben hat + der Annehmende müsste das im Zweifelsfall
quittiert haben. Wenn nicht - fahrlässige handlungsweise des
Zustellers und damit haftung von DHL für den paketwert
(zumindest bis 500,- €)

Ich kenne es aus zahlreichen ebay-Deals nur so, daß das Paket entweder
beim nächsten Postamt zur Abholung zwischengelagert wurde oder
aber ich eine Benachrichtigung vorfand , bei welchem (von mir autorisierten..) Nachbarn ich die Sendung abholen kann.

Grüssle,

tbrenner :wink:
Fred
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Registriert: Di Mai 08, 2007 8:33 am

Beitrag von Fred »

So eine Lieferung einfach im guten Glauben im Treppenhaus
abzustellen, ist mal echt grob fahrlässig, da er den Wert des
Inhalts nicht abschätzen konnte. Meines Erachtens müste die
Ware bzw. der Geldwert von eben diesem Nachbarn ersetzt
werden. Aber ein gewisser Volljurist schreibt sicher was zu
dem Thema... :wink:

Nachtrag: Auch wenn in Deinem Briefkasten keine Nachricht
lag, bei welchem Nachbar das Paket lag, muss die DHL doch
einen Namen im System hinterlegt haben. Das kann man bei
denen anfordern, vor allem wenn es um rechtliche Schritte
wegen Verlust der Ware geht.
Sachkenntnis kann eine lebhafte Diskussion nur behindern...
Gast

Beitrag von Gast »

So wie ich es sehe, ist zuerst einmal ist DHL beweispflichtig, d.h. DHL muss einen Beleg dafür nachweisen können, dass das Paket ausgeliefert wurde. Fehlt dieser Beleg, so ist DHL für den Schaden verantwortlich. Ist ein Beleg vorhanden, so muss aus diesem hervorgehen, wer das Paket entgegen genommen hat. Kann der Entgegennehmende auf Grund des Beleges eindeutig identifiziert werden, so hat dieser mit der Entgegennehmende den Transport von DHL abgeschlossen und die Verantwortung für das Paket übernommen. Geht es ihm verloren, kaputt, wird es ihm gestohlen oder steckt er es sich in die eigene Tasche, so haftet er dafür - oder seine private Versicherung, sofern er nicht fahrlässig gehandelt hat. Das unbeaufsichtigte Abstellen eines Paketes vor einer Haustür dürfte bereits als grob fahrlässig einzustufen sein, d.h. keine Versicherung dürfte den Schaden übernehmen, sondern der Entgegennehmende hat diesen zu tragen. Weigert er sich und ist der Wert des Pakets nicht trivial, so sollte man rechtlichen Rat suchen.
stringbound
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Beitrag von stringbound »

DHL gibt Ware die per NACHNAHME(!) kommt beim Empfänger oder, wenn der nicht angetroffen wird, bei der Post ab.

EBAY-Sendungen werden per Vorkasse bezahlt und können daher auch vom Nachbarn entgegengenommen werden. Der quittiert dem Boten den Empfang und übernimmt damit die Haftung für die von ihm PERSÖNLICH an den Empfänger zu übergebende Sendung. Da davon auszugehen ist, dass der Nachbar die Sendung übergibt, erfolgt keine weitere Benachrichtigung des Empfängers.

Anhand der Trackingnummer wurde der Nachbar ermitteln, der die Ware entgegengenommen hat. Dieser Nachbar sagt, dass er die Ware entgegengenommen und vor die Tür(!) des Empfängers gelegt hat.

Wo hat DHL einen Fehler gemacht und welche über die Quittierung der Entgegennahme einer Warensendung hinausgehenden Beweise braucht ein Spediteur?

Gruß, Joe

PS: wer sagt, dass der Nachbar der die Ware entgegengenommen hat, das elektronische Protokoll mit seinem Namen unterzeichnet hat?
Zuletzt geändert von stringbound am Mi Dez 12, 2007 2:14 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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RB
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Beitrag von RB »

Das grundlegende Problem ist ersteinmal: Man müßte vertragliche Ansprüche haben. Die hat aber gegen den Transporteur nur der Versender, nicht der Empfänger. Der Schaden liegt aber beim Empfänger, denn ich gehe davon aus, daß die Gefahr mit der Abgabe der Sendung bei DHL auf den Empfänger übergeht. Also Ansprüche liegen bei X, Schaden liegt bei Y. Also sollte der Versender die vertraglichen Ansprüche gegen DHL an Dich als Empfänger abtreten.

Die Frage ist aber, ob es nützt, denn DHL hat in seinen allgemeinen Beförderungsbedingungen stehen, man könne auch an "Ersatzempfänger" ausliefern:
(3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise
abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies
gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“, Express-
Sendungen mit dem Service „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und
EXPRESS BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“.
Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder
2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach
angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen
berechtigt sind; EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und
Nachbarn ausgehändigt.
Somit könnte DHL rechtmäßig gehandelt haben. Die Übergabe an den Nachbarn entspricht auch seit altersher der postalischen Praxis und ein besonderes Problemfeld scheint das normalerweise nicht zu sein.

Der Nachbar hat aus Gefälligkeit gehandelt; einen Vertrag wird man nicht annehmen können. Im Rahmen der Gefälligkeit gibt es Haftungsbeschränkungen, vor allem bei der sogenannten unentgeltlichen Verwahrung. Allerdings haftet er für grobe Fahrlässigkeit. Und die sehe ich schon, wenn ein Päckchen oder Paket in einen allgemein zugänglichen Bereich gestellt oder gelegt wird, wo es ohne weiteres jedermann mitnehmen kann.

Um wieviel geht es ?
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Beitrag von clone »

Fred hat geschrieben:So eine Lieferung einfach im guten Glauben im Treppenhaus
abzustellen, ist mal echt grob fahrlässig, da er den Wert des
Inhalts nicht abschätzen konnte. Meines Erachtens müste die
Ware bzw. der Geldwert von eben diesem Nachbarn ersetzt
werden. Aber ein gewisser Volljurist schreibt sicher was zu
dem Thema... :wink:
Klingt jetzt vielleicht gemein, aber das sehe ich ähnlich. Wenn er zugibt das Packet angenommen und dann einfach abgestellt zu haben, müsste er dafür gerade stehen.

Aber juristisch (ich bin kein Jurist!) ist es wohl etwas anderes. Anscheinend hat die DHL da einiges vermasselt, zudem gibt sie einen anderen Nachbarn an, als den, der das Packet tatsächlich angenommen hat.
Zuletzt geändert von clone am Mi Dez 12, 2007 3:01 pm, insgesamt 1-mal geändert.
stringbound
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Beitrag von stringbound »

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Zuletzt geändert von stringbound am Mi Dez 12, 2007 3:10 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von clone »

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Zuletzt geändert von clone am Mi Dez 12, 2007 3:02 pm, insgesamt 1-mal geändert.
stringbound
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Beitrag von stringbound »

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Zuletzt geändert von stringbound am Mi Dez 12, 2007 3:09 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von clone »

EDIT
Zuletzt geändert von clone am Mi Dez 12, 2007 3:02 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

Beitrag von Gast »

clone hat geschrieben:
stringbound hat geschrieben:
Du kannst die Passagen gerne löschen, falls sie nicht korrekt sein sollten.

...du kannst diese selber editieren
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Beitrag von clone »

:-) hat geschrieben:
clone hat geschrieben:
stringbound hat geschrieben:
Du kannst die Passagen gerne löschen, falls sie nicht korrekt sein sollten.

...du kannst diese selber editieren
und so ist´s geschehen... .
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

danke für die Einschätzungen.
Sieht wohl sos aus, als würde ich auf dem Schaden sitzen bleiben.
Es ging um einen Snake Pickup, neuwertig, noch nie eingebaut. Kostet normal zwischen 129.- und 180.-. Hab natürlich weniger bezahlt (sehr viel weniger).

Hab bisher noch nix unternommen. Ich müsste wohl zur Polizei gehen. Und das bringt wohl auch nix.

Oder ich (bzw der Versender) lass mal einen Nachforschungsantrag stellen. Immerhin haben die von DHL ja einen falschen Empfänger angegeben. Sollen die doch rausfinden, wer´s jetzt entgegen genommen hat.

Jedenfalls zieh ich aus. Es muss ein Hausbewohner bzw ein Bekannter des Hauses gewesen sein. Wir hatten hier vor einiger Zeit Mieterwechsel.
Mit so Leuten, will ich nicht unter einem Dach leben. Am Schluss bricht noch jemand ein und klaut mir 2 bis 3 Gitarren.

Ich werde mal persönlich meinen Hauptverdächtigen in die Mangel nehmen und zu dem Zweck noch 2 "Bekannte" mitnehmen.
Einen solchen Rat erteilte die Polizei mal einer Bekannten von mir, die von einem Hausmitbewohner wiederholt belästigt wurde, so dass sie echt Angst bekam.
O-Ton Polizei: Solange er nichts wirklich tut, können wir nichts machen. Nehmen Sie sich doch 2 breitschultrige Freunde mit, stellen den Fuss in seine Tür und reden mal Klartext. Aber schauens , daß nix passiert.

Grüße, Kai
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