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Eigene Songs - geschützt?

Verfasst: So Nov 23, 2008 7:08 pm
von Garry Son
Hallo

meine Band und ich haben gestern und heute 3 Lieder aufgenommen und lassen sie demnächst abmischen.
Alle Lieder sind komplett von uns selbst geschrieben.
Wer hat die Rechte für die Songs und wann sind sie Urheberrechtlich geschützt?
Falls es etwas kosten sollte sie zu schützen, wieviel? Und lohnt es sich?

Wär für einige tipps dankbar.

Tobi

www.myspace.com/benchfallsdown

Re: Eigene Songs - geschützt?

Verfasst: So Nov 23, 2008 7:15 pm
von clone
Garry Son hat geschrieben:Hallo

meine Band und ich haben gestern und heute 3 Lieder aufgenommen und lassen sie demnächst abmischen.
Alle Lieder sind komplett von uns selbst geschrieben.
Wer hat dich Rechte für die Songs und wann sind sie Urheberrechtlich geschützt?
Falls es etwas kosten sollte sie zu schützen, wieviel? Und lohnt es sich?

Wär für einige tipps dankbar.

Tobi

www.myspace.com/benchfallsdown
Also die Autorenschaft gehört auf jeden Fall euch und meines Wissens muss man die in D. nicht extra schützen lassen. Worum es dir wohl eher geht ist, dass andere beim Nachspielen etc. etwas zahlen müssen, bzw. wenn es (im Radio) gespielt wird. Das wären dann die Verwertungsrechte, ist also etwas anderes... . Verwertung macht die Gema.

Verfasst: So Nov 23, 2008 9:09 pm
von Sperris
Das Urheberrecht hast Du automatisch mit der Entstehung des Songs. Das Problem ist im Fall der Fälle, also wenn Dein Song durch Dieter Bohlen ins Radio gebracht wird, den Nachweis der Urheberschaft zu führen.

Wenn Du ganz auf Nummer Sicher gehen willst, kannst Du eine CD bei einem Notar Deines geringsten Misstrauens hinterlegen lassen.


Gruß Ralf

Verfasst: So Nov 23, 2008 10:02 pm
von zappi
Die Billig Methode wäre, sich die Werke mit einen Einschreiben selber zuzuschicken. Natürlich sollte man den Brief dann nicht öffnen und gut wegpacken. Damit kann man im Streitfall ganz bequem Nachweisen, wann das Werk entstanden ist.
Das mit dem Notar ist natürlich in der Richtung sicherer...
Hoffe ich. ;)

Verfasst: So Nov 23, 2008 10:59 pm
von Kwalke
Sobald Ihr den Song fertig habt, ist es ein Werk und damit geschützt. Nur eine Idee ist noch kein Werk. Durch Veröffentlichung weist Ihr aber die Fertigstellung des Songs und damit des Werkes nach. Ihr könnt der Gema beitreten, damit die Eure Rechte vertritt. Theoretisch könntet Ihr das aber auch selbst tun.

Die Sache mit dem Einschreiben ist meines Wissens ein Mythos und soll vor Gericht nicht wirklich Stand halten.
Der Notar wäre sicherer. Der kann aber auch nur bestätigen, dass er die CD mit Noten usw. an einem bestimmten Tag erhalten hat. Die Urheberschaft ist damit aber noch nicht nachgewiesen.

Eine nachweisliche Veröffentlichung reicht aber völlig aus. Wenn Ihr bei Myspace oder Youtube usw. veröffentlicht, werdet Ihr damit nachweisen können, dass dieser Song zum Tag des Uploades in dieser Form schon existierte. Das reicht.

Gruß

Thomas

Verfasst: Mo Nov 24, 2008 7:05 am
von zappi
Hier hat das auch mal jemand zusammen gefasst:

http://www.2sound.de/artikel-songs-schu ... notar.html

Verfasst: Mo Nov 24, 2008 6:27 pm
von saitentsauber
Die Frageist hier schon recht ausführliche behandelt worden. Versuch's mal mit "Urheberrecht" und/oder "Notar" in der Suchfunktion!

Verfasst: Di Nov 25, 2008 4:22 pm
von Garry Son
hallo ihr alle:)


vielen dank für die antworten und vorallem für den link:)


wegen mir könnt ihr den fred closen :D