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Anzeige beim Verkauf einer Riopalisander-Gitarre?

Verfasst: Sa Feb 28, 2009 5:10 pm
von stephan
Seit ca. 2 Jahren laufen mir selten, aber wiederkehrend Artikel über den Weg wie dieser hier, der auf der AKUSTIK GITARRE Website eingestellt ist:


(Zitat)
"Warnung: ich habe derzeit einen Riesenstress mit der Behörde für Natur- und Artenschutz, weil ich zwei Gitarren aus Riopalisander im Ebay und hier angeboten hatte. Der verschärfte Artenschutz besteht rechtlich seit 1998! Kann allen Käufern und Verkäufern nur dringend empfehlen, bei einem (Ver-)Kauf auf jeden Fall auf CITES-Dokumente und eine Vermarktungsgenehmigung zu achten!!! Sonst droht Beschlagnahmung und staatsanwaltliche Verfolgung! (Leider) kein Scherz!!"
(Zitat Ende)


Das der Handel mit Tropenholz zertifitziert ist, ist eine grundsätzlich gute Sache, Stichwort: Regenwald.
Ich würde mir auch keine Rio-Gitarre neu kaufen.

Ich selbst besitze Gitarren mit Rio-Korpus, alle gebraucht gekauft, u.a. eine OETTER von 1984. Ich habe auch nicht vor eine der Gitarren zu verkaufen; sie sind täglich im Gebrauch.

Eigentlich will ich nur endlich mal Aufklärung, wie genau die Rechtslage denn ist und zwar nur darauf bezogen, dass man eine gebrauchte Gitarre mit Rio-Korpus z.B. über eBay anbietet.
Im Web habe ich nur unzulängliches gefunden.

Vom subjektiven "Rechtsempfinden" her hätte ich aus meiner Sicht keinerlei kriminelle Energie, wenn ich eine meiner wenigen Gitarren verkaufen wollte.

Wie viele von Euch habe ich mit den Jahren immer mal wieder eine Gitarre verkauft, ausschließlich um mir eine andere leisten zu können. Ich hatte nie Profitinteressen und habe unter dem Strich sogar erheblich draufgelegt. Um "Vermarktungsgenehmigungen" oder sowas habe ich mich allerdings nie gekümmert.


Kann mir hier einer definitiv sagen, wie denn nun die Rechtslage ist?
Wie gesagt, nur aus Interesse.


Stephan

P.S.: Das alte Sprichwort "Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen" ist ja bekannt.
Die Kleinen sind wir Gitarrenpippels und die Interieurs der Banken hier im Rhein-Main-Gebiet triefen vor Tropenholz...

Re: Anzeige beim Verkauf einer Riopalisander-Gitarre?

Verfasst: Sa Feb 28, 2009 5:44 pm
von marcus
stephan hat geschrieben: Eigentlich will ich nur endlich mal Aufklärung, wie genau die Rechtslage denn ist und zwar nur darauf bezogen, dass man eine gebrauchte Gitarre mit Rio-Korpus z.B. über eBay anbietet.
Hi Stephan,

Auskünfte hierzu erteilt das Bundesamt für Naturschutz.
http://www.bfn.de

Re: Anzeige beim Verkauf einer Riopalisander-Gitarre?

Verfasst: So Mär 01, 2009 10:04 am
von stephan
marcus hat geschrieben:Auskünfte hierzu erteilt das Bundesamt für Naturschutz.
http://www.bfn.de
Danke, das hab' ich mir angesehen.
Deutscher Bürokratenwust. Allein die "Vermarktungs"-Vorschrifts-Paragraphen bringen es auf 174 Seiten. Man kann aber auch erfahren, dass man "bis zu 4 tote Seepferdchen" "zum eigenen Gebrauch" einführen darf.

Gefunden zu Riopalisander habe ich das:
"Für alle Arten, die den WA-Schutz I und den EG-Schutz A aufweisen, besteht ein striktes Handelsverbot. Einfuhrgenehmigungen für Exemplare dieser Arten könnten nur für Zwecke der Forschung oder Lehre erteilt werden."

Gemäß weiterer Nachforschungen auf diesen Seiten hat Riopalisander den "WA-Schutz I und den EG-Schutz A".

Ob aber ein "striktes Handelsverbot" auch den Verkauf einer Gitarre betrifft, die ich schon 20 Jahre habe, hab' ich nicht gefunden.

Sicher steht da alles. Abgesehen davon dass mir bei der Sprache schlecht wird, braucht man als Laie Stunden, um sich zum gewünschten Punkt durchzuarbeiten.
Dafür aber dass bei mir weder Kauf noch Verkauf anstehen und ich eigentlich nur eine Wissenslücke schließen wollte ist mir das zu anstrengend.


Kann mir hier denn keiner in einem Satz sagen, ob man eine Rio-Harfe, die man schon Jahre sein eigen nennt, nun ohne weiteres verkaufen darf oder sich vorher um Behördenerlaubnis kümmern muss?

Zumindest unsere Gitarrenbauer müssten das doch wissen.


Stephan

Verfasst: So Mär 01, 2009 10:21 am
von H-bone
Hallo Stephan,

du musst dich bei Verkauf tatsächlich vom Handelsverbot "befreien", das heisst, du brauchst irgendeinen Alters-Nachweis, dass genau diese Gitarre vor dem Washingtoner Artenschutzabkommen gebaut bzw./oder in deinen Besitz gelangt ist. Damit kannst du beim für dich zuständigen Landratsamt sowohl CITES-Papiere als auch eine Befreiung vom Handelsverbot beantragen.

Und wie immer bei Behörden: 'S ist ekelhaft, 's is' kompliziert, 's kost... :wink:

Gruss,

Martin

Verfasst: So Mär 01, 2009 11:54 am
von stephan
Klare Antwort, mehr wollte ich nicht.

Danke Martin


Liebe Grüsse

Stephan

Verfasst: Mo Mär 02, 2009 8:19 am
von chrisb
du musst dich bei Verkauf tatsächlich vom Handelsverbot "befreien", das heisst, du brauchst irgendeinen Alters-Nachweis, dass genau diese Gitarre vor dem Washingtoner Artenschutzabkommen gebaut bzw./oder in deinen Besitz gelangt ist. Damit kannst du beim für dich zuständigen Landratsamt sowohl CITES-Papiere als auch eine Befreiung vom Handelsverbot beantragen.

Und wie immer bei Behörden: 'S ist ekelhaft, 's is' kompliziert, 's kost...
hmm, das kann wirklich ganzschön kompliziert werden. behörden halt.
anscheinend hast du da schon ........ erfahrungen gemacht martin :wink: :wink: