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Ein Fall für die Haftplicht

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 2:05 pm
von string
Hallo,

habe gestern der Tochter unseres Vermieters ein paar Akkorde gezeigt und die Gitarre an die Wand gelehnt. Töchterchen besitzt leider keinen Gitarrenständer oder Ähnliches.

Irgendwann ist die Nylon plötzlich an der Wand entlang geschrubbt und wurde von dem herabhängenden Stromkabel einer Lampe, die auf einem in 1,80 Meter Höhe angebrachten Regal trohnte, aufgefangen. Wäre ja die Rettung gewesen.
Das Stromkabel hat jedoch die Lampe mit einem Ruck nachgezogen, die mit ihrem schweren Glasschirm dann auf die Decke gekracht ist.
Die billige Lampe zerbrach in unzählige Scherben. Wäre ja nicht sooo schlimm gewesen
aber die Decke hat jetzt einen durchgehenden Riss über die gesamte Fläche. Sch…, Sperrholz hält vermutlich mehr aus.
Eine Haftpflichtversicherung habe ich zum Glück. Die Nylon kostete ca. 400 Euro und ist Baujahr 1994.
Wer hatte schon mal so einen Alptraum, äh, ich meinte reales Erlebnis?

Könnte die Versicherung aufgrund des Alters nur einen Zeitwert erstatten oder vielleicht nur die Kosten für eine Reparatur, d.h. leimen des Risses.
Das wäre für den Besitzer keine besonders tolle Wiedergutmachung, da man mit Sicherheit den Riss sehen wird.
Die Erstattung des Betrages für eine Neuanschaffung gleicher Preisklasse schein wohl eher unwahrscheinlich zu sein, oder???

Gruß

Klaus

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 3:08 pm
von Harald
Mein Sohn hatte einen ähnlich gelagerten Fall. Die Haftpflicht des "Gegners" bezahlte ausschließlich die Reparatur!

DEINE Haftpflichtversicherung kommt sowieso, wenn überhaupt nur für die Lampe auf, keinesfalls für die Gitarre, es sei denn, es handelt sich um die Gitarre der Tochter des Vermieters und nicht um Deine. Kommt so nicht ganz klar rüber.

Sollte es sich so verhalten, dass die Gitarre dem Mädel gehört, wäre es besser im "unfallbericht", wenn SIE, als es passierte, gar nicht dabei gewesen und Dir auch gar nicht ausdrücklich erlaubt hätte, die Gitarre in die Hand zu nehmen.

Wenn Du es mit ihrem Einverständnis gemacht hast, gibt es endlose Briefwechsel.

Am besten, sie hätte das Zimmer verlassen, Du warst zu Besuch gewesen und hättest in ihrer Abwesenheit aus Neugier oder so die Gitarre benutzt und dabei wärs dann passiert. Dann läge der Fall eindeutig so, dass Deine Haftpflicht den Schaden regulieren müsste. In welchem Umfang, das sei mal dahingestellt.

Gruß Harald

(War einige Jahre Bezirksinspektor der Aachener und Münchner Versicherung und hab da in der Richtung so einiges erlebt, was mich dazu bewogen hat, den Beruf zu wechseln.)

cc

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 3:14 pm
von string
Vielen Dank Harald,

die Gitarre gehörte Gott sei Dank dem Töchterchen.

Gruß

Klaus

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 3:33 pm
von RB
Es ist zu empfehlen, in die Berichte an eine Versicherung die Wahrheit aufzunehmen und nichts zu frisieren. Der durchschnittliche Bezirksinspektor weiß, daß man sich andernfalls in die Nähe des Versicherungsbetrugs begibt und das ist die Sache nicht wert.

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 3:58 pm
von Harald H. Morton
Hallo Harald,

ich finde es nicht besonders geschickt, wenn Du in einem öffentlichen Forum eine Anleitung zum "friesieren" einer Schadenmeldung gibst.

Wenn Du derartige Vorgehensweisen für richtig hälts, ist sicherlich eine PN zu empfehlen.

Ich habe dafür kein Verständnis.


Harald H. Morton

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 6:14 pm
von Harald
Ich habe nur gesagt, was besser gewesen WÄRE, um die Sachlage zu verdeutlichen. Halte mich bitte nicht für so dumm, in einem öffentlichen Forum Anleitungen zu Betrug oder sonstwas in der Art zu geben!

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 6:32 pm
von string

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Ich habe nur gesagt, was besser gewesen WÄRE, 
Genau so habe ich es auch aufgefasst, Harald.


Gruß

Klaus

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 6:48 pm
von Harald
RB hat geschrieben: ... Der durchschnittliche Bezirksinspektor weiß, daß man sich andernfalls in die Nähe des Versicherungsbetrugs begibt und das ist die Sache nicht wert.
Das weiss der Überdurchschnittliche ehemalige BI auch, glaub mir.

@ Klaus
Schön, dass DU es nicht missverstanden hast!:

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 6:52 pm
von clone
string hat geschrieben:

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Ich habe nur gesagt, was besser gewesen WÄRE, 
Genau so habe ich es auch aufgefasst, Harald.


Gruß

Klaus
Das scheint mir eindeutig und ist doch überhaupt nicht anders zu verstehen... .

Verfasst: Mo Mär 23, 2009 11:02 pm
von Kwalke
@ string: Wenn die Versicherung bezahlen sollte (WENN), muss der Geschädigte so gestellt werden, als sei der Schaden nie eingetreten. D.h. dass eine Reparatur nur in Frage kommt, wenn dies sichergestellt wäre. Andernfalls steht dem Geschädigten das Geld zu, um sich dieses oder ein vergleichbares Instrument gleicher Art und Güte wiederbeschaffen zu können. Zeitwert wäre gerechtfertigt, wenn diese Wiederbeschaffung damit möglich wäre.

Gruß
Thomas (ehemaliger Vers.kfm.......jetzt Gott sei Dank Musiker :-) )


[/list]

ww

Verfasst: Di Mär 24, 2009 6:07 am
von string
Bedanke mich ganz herzlich für euere Tipps.

Gruß

Klaus

Verfasst: Di Mär 24, 2009 7:05 am
von Gast
...

Verfasst: Di Mär 24, 2009 10:02 am
von RB
@Harald: Bitte um Verzeihung, ich habe dich wahrscheinlich mißverstanden.

Verfasst: Di Mär 24, 2009 11:08 am
von Harald
Schon ok, Reinhard
bei Näherem Hinsehen konnte man das auch durchaus mißverstehen,
hätte mich genauer ausdrücken sollen. Oder wirklich ne PN schicken.

Ich gehe zu sehr davon aus, daß mich alle, mit denen ich kommuniziere,
ziemlich genau kennen würden und achte darum nicht immer genau auf jedes Wort, weil ich meist denke, daß es schon so rüberkäme, wie es wirklich von mir gemeint ist. Dann sollte ich auch nicht beleidigt sein, wenn es (naturgemäß) mal doch nicht so ist.

Diese Erkenntnis nützt mir meist aber gar nix, weil - wenn ich sie brauche, ist sie nicht verfügbar.

Also, ist kein Drama, ehrlich nicht.

Trotzdem herzlichen Dank für's Einlenken - fällt ja auch nicht immer leicht!

Verfasst: Di Mär 24, 2009 10:20 pm
von RB
Muß manchmal sein, wenn man über das Ziel hinausgeschossen ist und das erkannt hat.