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GEMA - 600 % Gebührenerhöhung !
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 8:18 pm
von Gast
Die GEMA will die Gebühren bis zu 600 % erhöhen ! Dagegen läuft eine Petition beim Bundestag, die bis zum 17. Juli 2009 gezeichnet werden sollte:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... ition=4517
Bitte an alle weiterleiten !
Hi
Hei
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 8:22 pm
von RB
Bei allem Verständnis für die sozialen Belange der Entnervten, aber diese Petition ist nach menschlichen, psychiatrischen, juristischen und allen sonstigen Kriterien Schwachsinn. Ich kann das begründen, sollte das gewünscht werden.
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 8:56 pm
von marcus
@doc: woher hast du denn das mit den 600%?
Ich find's nirgendwo.
@RB:
ich finde den Antrag zu schwammig formuliert, der hätte viel konkreter sein müssen,
die Begründung erschliest sich mir aber einigermaßen.
Was meinst Du den genau mit dem Schwachsinn, der dieser Petition innewohnt?
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 9:56 pm
von Wolf
marcus hat geschrieben:@doc: woher hast du denn das mit den 600%?
Ich find's nirgendwo.
Moin,
Das steht z. Bsp. hier:
http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,15 ... 91,00.html
Ich habe die Petition auf alle Fälle mitgezeichnet, weil unsere Klein-Konzerte ohne GEMA-Gebühren nahezu kostendeckend wären.
Wenn dann, wie uns passiert, noch das dazu kommt:
Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.
wird´s endgültig lustig. Das die Band nur eigene, nicht GEMA-gemeldete Stücke gespielt hat interessierte die Sachbearbeiterin herzlich wenig
Die Petition ist zwar schwammig, aber vielleicht besser als gar nichts unternehmen.
Lasst uns den Wagen anschieben - vielleicht bekommt er genug Schwung um wirlich was zu bewegen.
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 10:01 pm
von lunatscharski
ist nach menschlichen, psychiatrischen, juristischen und allen sonstigen Kriterien. Ich kann das begründen, sollte das gewünscht werden.
Nö, lass mal gut sein, wird sicherlich recht langwierig
... wobei, diese allumassend-universale, menschlich, psychiatrisch, juristisch und sogar den sonstigen Rest der Kriterinen umfassende Begründung würde mich schon mal interessieren. Möglicherweise werden nebenbei ja noch ein paar entscheidende Fragen der menschlichen Existenz gelöst; allumfassend und so.
ungemein gespannt
Sven
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 10:17 pm
von RB
Unfug ist die ganze Petition alleine schon deshalb, weil die angeblich kritisierte Teuerung weder im Antrag noch in der Begründung genannt wird. Vielmehr wird eine "umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten" angestrebt. Die "umfassende Reform" kann auch in einer Teuerung bestehen, so nichtssagend unpräzise ist da formuliert worden.
Aber das war nicht mein eigentlicher Beweggrund. Der Bundestag kann die Gema nicht reformieren oder ändern, weil die Gema ein privater Verein ist. Es gibt keine "Gema - Gesetze", die ein Gesetzgeber ändern könnte. Die Gema handelt etwa so verfassungswidrig, wie die Pizzeria von Nebenan, die meint, die Pizza teurer machen zu müssen.
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 10:18 pm
von marcus
@wolf: danke für den link!
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 10:52 pm
von Holger Hendel
Alles unausgegorener Unfug! 600 % ...tztzzzz...dass ich nicht lache. Die Lösung kann langfristig nur sein, dass jegliche Musikinstrumente, ob Triangel oder Kirchenorgel, mit "Partitur-Sensoren" ausgestattet werden die erkennen, welches Musikstück gerade gespielt wird (auch in der Variation XY von YX - selbstredend). Der Eigentümer des Musikinstruments hat dann am Montagsende eine Abbuchung von seinem Girokonto und fertig is´. Die Idee finde ich so geil, die sollte ich mal als Patent einreichen.
...oder gibt´s da vielleicht schon eins?
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Verfasst: Mi Jun 17, 2009 11:14 pm
von RB
Kommt noch. Bei den Midi-dudelnden Keyboard-Alleinunterhaltern wäre das technisch doch keine Hürde.
Ich sehe das Problem mit der Gema in der schieren Zahl und der quasi-Monopolstellung. Damit kann sie weitgehend schalten und walten. Die Auseinandersetzungen spielen sich auf Verbands- und Unternehmens-Ebene ab. Die Gema verhandelt mit dem Verband der Konzertveranstalter, die Gema verhandelt mit Youtube, das ist der Clash der Giganten, der da stattfindet. Man kann das alles gutheißen, oder nicht, das, worüber verhandelt wird, berührt den gemeinen Provinzschnauzbärtling nur am Rande. Aber es gibt einige Bereiche, in denen man sicher über Reformen nachdenken könnte. Nur müßte es sich dabei um eine Reform des Urheberrechts handeln und die würde, das ist die Kehrseite der Medallie, die Urheber partiell enteignen.
Die Musiknutzung, die im Zusammenhang mit Reformen auch hier im Forum erwähnt wird, ist die Live-Musik im kleinen Rahmen. Wollte man diese den Klauen der Gema entreißen, könnte man daran denken, Werk-Aufführungen, die keinen Eintritt kosten, frei zu stellen. Wie aber nun, wenn in einem Hotel oder einer Kneipe so ein Muckenmusiker spielt und entlohnt wird ? Er ist Teil des Kneipenkonzepts, mit seiner Aufführung verbindet sich die Vorstellung, daß er Gäste anlockt oder zum Bleiben bewegt. Er spielt gängige Stücke und Lieder, die den Gästen bekannt sind, weil er so die Stimmung anheizt. Der Wirt macht Umsatz, der Musikus erzielt Einnahmen und was ist mit dem Songschreiber ? Er müßte dann leer ausgehen und ohnmächtig zusehen, wie sein Werk zum Geldverdienen von anderen benutzt wird und er bekommt keinen Anteil.
Dann erst wäre angezeigt, über verfassungsrechtliche Implikationen nachzudenken, denn das Beispiel zeichnet nicht mehr und nicht weniger als das Bild einer waschechten entschädigungslosen Enteignung durch den Gesetzgeber, der dem Urheber einen Teil der wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit seiner Komposition vorenthält. Die Sache ist schwierig zu handhaben, weil die Abgrenzung einer Nutzung, deren Freistellung nicht den enteignenden Aspekt beinhaltet, von anderen, schwierig ist. Was also ändern ? Mir fällt eigentlich nur eine Aufsichtsbehörde ähnlich derjenigen bei der Telekommunikation ein, die der monopolistischen Machtballung entgegentritt und Auswüchse verhindern helfen kann und zwar durch eine Vorlage- und Genehmigungsbedürftigkeit des Tarifwerks. Ob es das aber so bringen würde, weiß ich nicht. Angesichts der Tarife für Live-Musik in kleinem Rahmen kann ich die Gema auch nicht recht als Problem des gelegentlich auftretenden Hobbymusikers empfinden, wie ich zum Beispiel einer bin.
Verfasst: Do Jun 18, 2009 6:42 am
von chrisb
moin,
also ich hab mich ja noch nie so richtig mit der gema beschäftigt.
Der Bundestag kann die Gema nicht reformieren oder ändern, weil die Gema ein privater Verein ist. Es gibt keine "Gema - Gesetze", die ein Gesetzgeber ändern könnte. Die Gema handelt etwa so verfassungswidrig, wie die Pizzeria von Nebenan, die meint, die Pizza teurer machen zu müssen.
drum versteh ich vielleicht auch nicht warum man als musiker kohle an einen PRIVATEN VEREIN abdrücken soll mit dem man keinerlei vertraglichen verbindungen hat??????????????????
gibt es eigentlich ein "GEZ-gesetz"?????????
Verfasst: Do Jun 18, 2009 6:42 am
von Funplayer
Ich denke es bleibt nichts anders übrig bleiben, als abzuwarten und schauen der Dinge die da kommen werden.
In dem Jugendzentrum in dem ich arbeite wird sich auf jeden Fall demnächst zusammengesetzt und beraten was im Ernstfall zu tun ist.Wie es mit dem Jugendzentrum und seiner Funktion als Konzertveranstalter weitergeht.
Ich glaube kaum dass irgendwelche Petitionen gegen die Gebührenerhöhung irgendwas nützen werden....leider.
Verfasst: Do Jun 18, 2009 7:26 am
von Admin
@Chrisb:
Die Gema tritt als Bevollmächtigter der Urheber auf und verlangt stellvertretend für diese eine Vergütung für die Nutzung der Komposition. Der Vorteil der Gema für die Urheber ist deren Omnipräsenz. Sie beobachtet die Presse auf Hinweise auf öffentliche Musikdarbietungen und hat Agenten im Umlauf, die beobachten und der Gema petzen, sollten sie einen urheberrechtlich relevanten Vorgang entdecken. Der Vorteil für den Musiker ist, daß man sich die Nutzung nicht genehmigen lassen muß. Die Gema erlaubt das - stellvertretend für die Urheber, die sie vertritt - generell, allerdings grundsätzlich gegen Vergütung. Weiterer Vorteil: Die Vergütung ist einheitlich und aufgrund der Tarifwerke transparent.
Wenn man nicht an die Gema zahlen müßte, es sie also überhaupt nicht gäbe, dann müßte man von Rechts wegen den Urheber vor Nutzung der Komposition fragen, ob man sie überhaupt spielen darf und - falls ja - für welchen Preis. Man stelle sich vor, es geht um ein Mucker-Repertoire von 200 Stücken, von denen 150 urheberrechtlich geschützt sind. Der Mucker oder der Veranstalter müßten Korrespondenz mit bis zu 150 Urhebern führen, fragen, ob ihre Lieder gespielt werden dürfen und - falls ja - was das kosten soll. DAS nenne ich Bürokratie. 150 Schreiben aufsetzen, Antwort abwarten, Ablehnungen aus dem Repertoire nehmen, mit weiterem Schriftwechsel über Preise verhandeln und anschließend an meinetwegen 127 Urheber kleinere Beträge überweisen und das vor jedem Auftritt. Man stelle sich nur einmal Porto und Telefonkosten vor. Diejenigen, die meinen, die Gema würde dem Veranstalter oder Musiker Bürokratie aufbürden, haben ganz offensichtlich wenig Kenntnisse über die Tatsache, daß die Gema den genau gegenteiligen Effekt hat. Sie vereinfacht die Musiknutzung. Ohne die Gema wäre die Rechtslage für einen Musiker mit gemischtem Repertoire mit einem Stacheldrahtverhau zu vergleichen, den es vor jedem Auftritt erneut zu überwinden gälte.
Der Mucker würde das vielleicht nicht tun, sondern stattdessen die Lieder spielen, ohne zu fragen und ohne zu bezahlen. Heraus käme das nur, wenn per Zufall einer der Urheber einmal Wind davon bekäme. Es wäre gewissermaßen der Schokoladenklau im Supermarkt, nur bedeutend einfacher und mit wesentlich geringerem Risiko, erwischt zu werden. Damit ist man an dem Punkt angelangt, an dem verständlich wird, warum ein Gebilde wie die Gema sich geradezu zwangsläufig entwickeln mußte. Nur so, nämlich durch einen Apparat, ist es auch nur annähernd möglich, die Rechte der Komponisten aus dem Urheberrecht einigermaßen effizient umzusetzen. Der oben beispielhaft erwähnte Veranstalter oder Mucker hat nicht mehr 150 Ansprechpartner, sondern einen und den muß er nicht um Genehmigung ersuchen, die Stücke überhaupt spielen zu dürfen, denn das erlaubt die Gema generell, er muß sie nur zwecks Löhnung anmelden.
Also haben im Grunde alle etwas davon.
Vielleicht sollte noch erwähnt werden, daß die Steigerungen, die bis 2014 stufenweise durchgesetzt werden sollen, den Tarif für "Unterhaltungsmusik-Konzertveranstaltungen von Gastspielunternehmen, Tourneeveranstaltern und Großhallenbetrieben" betreffen. Warum also der Aufstand des überhaupt nicht davon betroffenen "kleinen Mannes" mit Petition und dem ganzen PiPaPo zelebriert wird, verstehe ich nicht recht. Das kann eigentlich nur mit gesundem Halb- oder Nichtwissen zu tun haben.
Sollen sich doch die betroffenen Unternehmen damit auseinandersetzen (was sie bereits tun).
Verfasst: Do Jun 18, 2009 8:57 am
von chrisb
danke rb für die ausführliche erläuterung.
die gema ist also sozusagen der verlängerte arm des urheberrechts mit ner hand dran die kohle einsammelt und weiterverteilt.
bleibt nur noch die frage warum das ein verein macht und nicht der staat? der hat doch sowieso schon genug agenten im umlauf
Der Vorteil der Gema für die Urheber ist deren Omnipräsenz. Sie beobachtet die Presse auf Hinweise auf öffentliche Musikdarbietungen und hat Agenten im Umlauf, die beobachten und der Gema petzen, sollten sie einen urheberrechtlich relevanten Vorgang entdecken.
Verfasst: Do Jun 18, 2009 9:45 am
von RB
Warum sollte der Staat private Forderungen eintreiben ? Das muß schon der Gläubiger selbst tun oder - wie im Fall der Gema - durch einen Bevollmächtigten tun lassen.
Ich hänge auch nicht dem Glauben an, daß der Staat alles machen sollte und erst recht nicht der Vorstellung, er würde das alles besser oder gerechter tun. Mir wäre es lieb, wenn sich der Staat auf Daseinsvorsorge, Soziales, Bildung, innere und äußere Sicherheit beschränken und uns ansonsten in Ruhe lassen würde.
Verfasst: Do Jun 18, 2009 10:49 am
von chrisb
Warum sollte der Staat private Forderungen eintreiben ? Das muß schon der Gläubiger selbst tun oder - wie im Fall der Gema - durch einen Bevollmächtigten tun lassen.
naja, es geht doch um die einhaltung des urheberrechts.
gibts noch andere rechte, gesetze die durch einen verein überwacht werden???
wenn ich keine gema-gebühren bezahlen würde, würde mich dann der urheber verklagen oder die gema?
sorry für diese fragen, aber ich bin auf diesem gebiet einfach nicht so fit.