Käuferschutz bei Bezahlung mit Paypal

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Newbie
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Käuferschutz bei Bezahlung mit Paypal

Beitrag von Newbie »

Ich wollte euch fragen, ob ihr schon praktische Erfahrung beim Fernkauf von Gitarren und der Bezahlung mit Paypal gemacht habt? Paypal bietet ja einen sechsmonatigen Käuferschutz an, sollte die Ware nicht geliefert werden. Habt ihr das schon mal in Anspruch nehmen müssen? Ich habe jetzt keinen konkreten Anlass, Gottseidank, und bisher gute Erfahrungen gemacht, aber bei einem schönen Stück z.B. auf Kleinanzeigen, stellt sich ja schon manchmal die Frage wie riskant ist es. Ich habe mich neulich für ein wirklich schönes Stück interessiert. Der Verkäufer bot zwar Bezahlung per Paypal an, wollte mit mir aber nicht über Festnetz telefonieren, d.h. gar nicht, auch nicht vom Handy. Und irgendeinen Adressnachweis wollte er auch nicht erbringen, womit mein Interesse erlosch.
Nun Frage ich mich, welchen Schutz mir Paypal tatsächlich bietet...
"Ich habe keine Zeit, mich zu beeilen" I. Strawinsky
MatzeHH
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Registriert: Mo Nov 11, 2013 9:44 am

Beitrag von MatzeHH »

Moin

Lies die AGB aufmerksam!

Die sind nicht umsonst xundzwanzig Seiten lang, die soll keiner lesen (und verstehen). :wink:

Der Käuferschutz ist eine Werbeaussage. In den AGB steht drin, das es eine Kulanzleistung von PP ist. Einen Rechtsanspruch darauf hat Du nicht. Im Normal- resp eher Schadenfall wird das Geld beim Käufer "eingefroren" wenn etwas nicht stimmt. Dann evtl an Dich zurücküberwiesen. Wenn der VK die Kohle schon auf sein eigenes Konto abgeräumt hat, gehst Du leer aus, resp die Kulanz kommt dann zum Tragen. Bei 2-stelligen Beträgen zeigt sich PP als kulant, bei 3 oder sogar 4-stelligen werden sie sehr "kniepig". Da findet Tante Google auch so einiges zu.

Ebay Kleinanzeigen sind nur für Abholsachen gedacht, nicht für den Versendungskauf. Wenn ein VK keine Daten rausrückt oder nicht telefonieren will hat er sicher seine Gründe dafür. Und die wären für mich aussschlaggebend dort nicht zu kaufen.
Gruß

Matze
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