GEMA - 600 % Geb?hrenerh?hung !

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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RB
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Beitrag von RB »

Das ist eine Geschichte, die bis in die braune Vergangenheit zurückreicht und damals waren die rechtlichen Rahmenbedingungen sowieso in der bekannten und unrühmlichen Weise anders. Nach 1947 (da nannte sich die Gema erstmals Gema, nachdem sie vorher Stagma genannt wurde), war sie ein wirtschaftlicher Verein im Sinne der §§ 21 ff BGB. Nun denn, einen solchen Verein kann im Grunde jeder gründen und betreiben.

Der Status des Wirtschaftlichen Vereins kann nicht einfach "entzogen" werden. Der Staat kann unter bestimmten Umständen Vereine auflösen, das sind aber Gründe, die etwas mit organisierter Kriminalität und Terrorismus zu tun haben. Die Insolvenz kommt noch als weiteres unfreiwilliges Ende des Vereins hinzu. Man sollte sich vor Augen führen, daß juristische Personen (zu denen ein Verein zählt), dem Geltungsbereich der Grundrechte unterfällt, soweit diese ihrem Wesen nach auf juristische Personen angewendet werden können. Damit alleine verbieten sich schon willkürliche Eingriffe der Behörden oder auch des Gesetzgebers.

Es ist also nicht Sache des Staates, einen solchen Verein in irgendeiner Form zu ändern. Das kann und wird nur der Verein selbst tun. Die Vorstellung, der Staat (in Form der Verwaltung oder der Gesetzgebung) habe da ein Wort zu reden, ist - so wie sie hier mehrfach geäußert oder angedeutet wird - etwas neben der Sache. Der Vorschlag, die "Gema muß vom Staat geändert werden" ist ungefähr so, als würde man verlangen, der Staat müsse Lidl ändern, weil der Pudding teurer wird.

"Der Staat", womit entweder die Verwaltung oder die Gesetzgebung gemeint ist, kann bestenfalls die Rahmenbedingungen ändern, nämlich das Urhberrecht und dessen Wurmfortsatz namens Wahrnehmungsgesetz. Darüber kann man sich warme Gedanken machen. Ich habe das jetzt schon zwei mal in verschiedenen Schattierungen dargestellt, ist das schwer nachzuvollziehen, oder glaubt mir einer nicht oder was ist los ?
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Harald
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Beitrag von Harald »

Reinhard, ich glaube Dir!
"... und hätte aber die Liebe nicht ..."

http://www.youtube.com/watch?v=N4kFCBIYDqA
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nolinas
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Beitrag von nolinas »

Hallo Herr Becker,
RB hat geschrieben: "Der Staat", womit entweder die Verwaltung oder die Gesetzgebung gemeint ist, kann bestenfalls die Rahmenbedingungen ändern, nämlich das Urhberrecht und dessen Wurmfortsatz namens Wahrnehmungsgesetz. Darüber kann man sich warme Gedanken machen. Ich habe das jetzt schon zwei mal in verschiedenen Schattierungen dargestellt, ist das schwer nachzuvollziehen, oder glaubt mir einer nicht oder was ist los ?
1. Schwierig ist die Satzungsänderung meines Erachtens auch deshalb, weil sie nur mit den Stimmen der ordentlichen Mitglieder erfolgversprechend ist. Ordentliche Mitglieder sind diejenigen Urheber, die dauerhaft einen stabilen Mindestumsatz über die GEMA erreichen. Im Moment sind das ca. 3200. Jedes dieser ordentlichen Mitglieder hat in der satzungsändernden Mitgliederversammlung eine Stimme.

Diejenigen Urheber, die diesen Umsatz nicht oder nicht mehr erreichen, das sind im Moment ca. 6500, haben hingegen keine Stimme in der satzungsändernden Mitgliederversammlung. Sie dürfen aber zusammen mit den nur angeschlossenen "Mitgliedern" (das sind ca. 54.000) 34 stimmberechtigte Delegierte in diese Mitgliederversammlung entsenden. Sie stellen damit lediglich 1 % der in der Mitgliederversammlung versammelten Stimmen.

Dies erscheint mir jedenfalls arg ungleichgewichtig, denn sie stellen immerhin beinahe 2/3 Drittel der als Urheber angemeldeten "Mitglieder" und erreichen nach der bereits ungleichgewichtigen Verteilungsrechnung immerhin noch 7% der an diese beiden Mitgliedergruppen verteilten Erlösen.
Inwiefern der Verteilungsmodus selbst gerecht ist oder diesen Vergleich schon verfälscht, vermag ich aber nicht zu beurteilen.

2. Von daher kann man sich schon "warme Gedanken" darüber machen, ob die Belange der außerordentlichen Mitglieder auf diese Art und Weise angemessen durch die Satzung gewahrt werden.

Denn warum sollte eine erdrückende Mehrheit Regeln ändern, die sie bevorteilen? Verbunden mit der von Ihnen erwähnten Monopolstellung erscheint mir das nicht unproblematisch.

3. Ich gebe aber zu, das sind alles eher sehr warme Gedanken. Beinahe heiße Luft. Diese Überlegungen sind sicher alle nicht neu oder grundlegend falsch.

Wie auch immer.
"Ach das dumme Gleichgewicht, wenn mans braucht, dann hat mans nicht" (Zitat aus Alarm im Kasperletheater)

"Der Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung wechseln können" (Francis Picabia)
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RB
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Beitrag von RB »

Kann man durchaus so sehen, finde ich. Allerdings sind die angeschlossenen Mitglieder eigentlich keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts. Die Bezeichnung ist also irreführend. Eigentlich sind das "nur" Leute, die mit der Gema einen Vertrag abgeschlossen haben. Mitbestimmung und Demokratie gibt es daher in diesem Verhältnis nicht, das geht eher nach dem Motto: "Verfolge doch Deine Rechte auf eigene Faust, wenn Du uns nicht willst". Was bleibt also dem angehenden Hit-Komponisten übrig, als mit der Gema zu deren Konditionen zu paktieren ? Das ist für den Komponisten auch kein Problem, denn die Gema schafft Geld heran, daß er alleine nie eintreiben könnte, weil er viele der stattfindenden Verwertungshandlungen (Radio, Fernsehen etc weltweit) im Erfolgsfalle nicht mitbekäme, von einer halbwegs effizienten Rechteverfolgung einmal ganz abgesehen.

Die Klage derjenigen, die die Gema ändern möchten, am liebsten per Gesetz, ist eher nicht die Klage der Urheber, sondern die Klage von Veranstaltern, welche die Kompositionen anderer nutzen, aber wenig oder besser nichts dafür zahlen wollen. Warum ein Kneipenwirt, der einen Raum von 100 qm und eine Bühne hat, nicht 80-100 Geld zahlen kann, wenn die Musiker "auf Eintritt" spielen und 3 Euro nehmen, will sich mir nicht erschließen. Wo soll da ein Problem sein ? Geiz ist geil, oder was.
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vauge
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Beitrag von vauge »

RB hat geschrieben:Warum ein Kneipenwirt, der einen Raum von 100 qm und eine Bühne hat, nicht 80-100 Geld zahlen kann, wenn die Musiker "auf Eintritt" spielen und 3 Euro nehmen, will sich mir nicht erschließen.
Vielleicht weil die Band schon 200 Geld bekommen hat und die 50 Gäste die kamen ihm für diese Aktion ein Minus von 150,- einbrachten, die er vielleicht gerade durch den Getränkekonsum wieder reinbekam...

Für die Zukunft wird er solche Aktionen nicht mehr machen, und schon garkeine wo der Eintritt frei ist. Leider weiss man ja nicht wie viele Gäste kommen werden, aber die Gema-Beträge hängen nicht von den Einnahmen ab.

Im übrigen geht es bei den Klagen ja sehr oft um Veranstaltungen die eben nichts kosten, oft sogar von gemeinnützigen Vereinen ausgerichtet werden, die es sich einfach nicht leisten können. Mal abgesehen von den Veranstaltungen mit Gemafreier Musik, für die man auch erstmal zahlen muss.... - und mit der Rückzahlung solcher Gelder nimmt es die Gema auch nicht so genau.. sprich... man wartet bis zum St.Nimmerleinstag darauf.
musikalische Grüsse

Vauge

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RB
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Beitrag von RB »

Wenn man sich die Tarife der Gema anschaut, merkt man, daß solche Klagen irgendwie an den Haaren herbeigezogen sind. Mit Deinem Argument könnte der Wirt außerdem seine Kneipe zumachen. Sein Vermieter hat nämlich die undemokratische Unverschämtheit besessen, ihm Monat für Monat 600,- abzunehmen. Da sollte doch der Staat ....
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vauge
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Beitrag von vauge »

Ich glaube nicht das Wirte diejenigen sind die da hauptsächlich klagen. Ich lese eher von den gemeinnützigen Vereinen, oder Leuten die ohne finanzielle Interessen Musikveranstaltungen ausrichten würden, wenn es ihnen nicht zu teuer wäre. - Da hinein zu interpretieren das der Staat für auch nur irgendwas aufkommen solle ist jedenfalls eine Fehlinterpretation wie sie nicht falscher sein könnte. ;)

Übrigens meine ich verschiedene Aussagen darüber, zukünftig keine Veranstaltungen mehr machen zu wollen, gerade hier im Forum gelesen zu haben.

Die Zahlungsmoral der Gema, wenn es um Rückzahlungen geht, finde ich schon eher beachtenswert. "Vereine" die mit zweierlei Maß messen sind mir immer Suspekt.
musikalische Grüsse

Vauge

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tbrenner
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GEMA ...

Beitrag von tbrenner »

Hallo zusammen,

mich stört bei der GEMA das krasse Mißverhältnis dessen, was sie beim
Konzertveranstalter einziehen und was dann beim konzertierenden Künstler
ankommt, der z.B. bei einem Gig nur eigene Kompositionen spielt.
Wäre das ein wirklich nennenswerter Anteil der Gebühren, hätte ich kaum
was gegen diese Vereinigung einzuwenden.
Ebenso konnte ich schon mehrfach erleben, daß die GEMA sich nie allzu
nachhaltig für Repertoirelisten interessiert, aufgrund derer sie ja ihre
Tantiemenausschüttungen vornehmen müsste. Wenn Du als Veranstalter
Deine Gebühr gelatzt hast, ist für die Damen + Herren alles o.k. +
der Rest deren undurchschaubares internes Geschäftsgebaren ....

Grüssle + schönen Sonntag allerseits,

tbrenner
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RB
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Beitrag von RB »

Veranstaltung mit live-Musik.

Raum mit 100 qm Eintritt bis 1,- Euro, Gema-Lizenz: 21,50 Euro
Raum mit 100 qm Eintritt bis 6,- Euro, Gema-Lizenz: 78,90 Euro

Und das soll ein Verein nicht zusammenbekommen ? Ich kann nicht nachvollziehen, wo da ein Problem sein soll. Der Verein kauft für die Veranstaltung vielleicht für 250 Euro Bratwürste und für 500 Euro Bier. Aber bei der Musik wird wegen zehn Euro hin und her gejammert. Ich habe den finsteren Verdacht, daß das Bestreben dahin geht, die Musiknutzung für den armen Verein und den armen Kneipenwirt möglichst freizustellen. Man meldet vielleicht die eine oder andere Veranstaltung nicht an, weil es so einfach ist und ärgert sich womöglich, wenn man von der bösen Gema erwischt wird.

Künstler mit eigener Musik: Die Gema warnt ausdrücklich davor, angeschlossenes Mitglied zu werden, wenn man nicht in größerem Umfang Musiknutzung durch andere zu erwartet. Nur dann lohnt sich die Anmeldung eines Titels. Spiele ich eigene Kompositionen, die es nicht auf Tonträger gibt und von denen ich nicht erwarte, daß sie jemand nachspielt, warum sollte ich dann Gema-Mitglied sein bzw den Titel anmelden ? Das ergibt keinen Sinn. Bin ich aber kein Gema-Mitglied und spiele nur eigene Kompositionen, dann wird auch nicht an die Gema gezahlt, Gema-Vermutung hin oder her. Die Gema-Vermutung ist kein endgültiges Verdikt mit Ewigkeitsbestand, vielmehr kann sie widerlegt werden. Auch an der Stelle kann ich das Problem nicht erkennen.

Eher glaube ich, daß die Gema hier als Popanz behandelt wird, auf den man verbal eindreschen kann. Die Gema hat eine - zugegebenermaßen drastische - Erhöhung der Lizenzgebühren für Großveranstalter und Konzerthallenbetriebe durchgeführt und schon sehen welche derart die Welt untergehen, daß man sogar den Petitionsausschuß des Bundestages angeht.
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Holger Hendel
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Beitrag von Holger Hendel »

Warum ein Kneipenwirt, der einen Raum von 100 qm und eine Bühne hat, nicht 80-100 Geld zahlen kann, wenn die Musiker "auf Eintritt" spielen und 3 Euro nehmen, will sich mir nicht erschließen. Wo soll da ein Problem sein ? Geiz ist geil, oder was.
Nun, es wurde ja bereits geschrieben, dass es leider nicht so ist, dass die GEMA-Gebühren an die Umsätze der Kneipe gebunden sind sondern sich aus Eintrittspreis, Saalgröße etc. ergeben. mMn die Hauptursache für viele bangende Veranstalter. Die GEMA argumentiert ja u.a., dass durch die Musik eine Veranstaltung erst "etwas ist", Leute da hinkommen und ihre Gelder an den aufgestellten Whiskeyständen lassen. Das sagt die GEMA, so (ähnlich natürlich ;) ) habe ich es mal in einem Infoschreiben gelesen in dem die GEMA-Praktiken scheinbar gerechtfertigt wurden. Der Trick an der Sache ist aber, dass nur die wenigsten Veranstalter kalkulieren können wieviel Publikum erscheinen wird. Ein Wirt, der seinen Schuppen schon einige Jahre laufen hat wird das besser abschätzen können als ein Einsteiger, der versucht es erst gar nicht, sich Mucke reinzustellen da er nach zwei Fehlversuchen gewiss pleite wäre (Stichwort 600 € Miete...). Was passiert? Der Wirt mit Ahnung holt jahrelang die gleichen Bands aus Übersee oder sonstwoher die immer Stimmung gemacht haben, für die kleine Neu-Kneipe ist Stillstand in Sachen Mucke. Das Ergebnis sieht man heute sicher noch nicht, doch bin ich mir sicher dass es in einigen Jahren noch schwerer ist mit der Livemucke. Wäre die GEMA-Gebühr an die Umsätze gekoppelt sähe es sicher ganz anders aus.

Mal eine philosophische Frage:
Wenn eine Liveband gemapflichtiges Material auf einer angemeldeten, Veranstaltung (mit Eintritt) vor 0 Zuschauern spielt - hat sie dann wirklich gespielt?
www.holgerhendel.com | facebook | youtube | twitch | Heavy Silence - finest acoustic cover
tbrenner
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Verhältnismäßigkeit GEMA ...

Beitrag von tbrenner »

Hallo RB,

zum Popanz GEMA nur noch soviel:

Ein dt. Fingerstyle-Gitarrist mit ausschließlich eigenem Material (GEMA-Mitglied/eigene CD´s)) spielt vor 50 Zuhörern ein wunderbares Konzert.
Die GEMA möchte von mir als Veranstalter 93,- €. Nach Einreichung der
Titelliste erhält der Künstler einige Zeit später ca. 14,- € von der GEMA
überwiesen. Popanz?

Der US-amerikanische Künstler XY (kein GEMA-Mitglied, jedoch Mitglied
im amerikanischen Pendantverein) spielt ebenso vor ca. 50 Zuhörern
(Eintritt beträgt freundl. 10,- €). Ich als Veranstalter erkläre gegenüber der GEMA wahrheitsgemäß, daß der Musiker nur eigenes, nicht bei der
GEMA gemeldetes Material spielt. Die GEMA teilt diesen Standpunkt offenbar
nicht, sondern ruft gleichmal wg. verspäteter Meldung 100 % Kontrollkostenzuschlag auf, bei gleichzeitiger Androhung rechtlicher
Schritte - kostet also ca. 180,- €. Eine Titelliste wurde nicht verlangt.
Der US-Künstler sieht nie auch nur einen Penny von der gezahlten GEMA-Gebühr. Wessen Rechte werden hierbei geschützt + wahrgenommen?

Grüssle,

tbrenner
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OldPicker
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Beitrag von OldPicker »

Ich habe auch gleich die Fatzen dicke mit diesem "Verein"!

Verdammt! Wir habe nun wirklich alles richtig machen wollen. Zwei Titel auf einer CD, als Buchbeigabe.

Unser Anruf bei der GEMA:

GEMA: Schauen Sie ins Internet, da steht alles.
Wir: machen wir, danke für die Hilfe... :roll:

Wir im Internet: :?: :cry:

Anruf bei der GEMA:
Wir: Sorry, etwas undurchsichtig, auch nicht klar, was wir zahlen müssen... :roll:
GEMA: Na, ist doch nicht schwer - mal richtig schauen, steht ja alles im Internet... :idea:

Wir im Internet: :cry:

Anruf bei der GEMA:
Wir: Kann da mal bitte jemand helfen? Kommen nicht so richtig klar... :roll:
GEMA: Ja ( Himmel, seid Ihr so blöd da oben? ), wir helfen gern. Wir schicken was zu... :twisted:
Wir: Danke, danke, danke... :oops:

Wir in der Mailbox:
Wir: das ist doch der gleiche Schmarren aus dem Internet - das haben wir doch schon 10 Mal runtergeladen... :?

Anruf bie der GEMA:
Wir: Bitte - Bitte! WIE.MACHT.MAN.DAS.??? :roll:
GEMA: Kein Problem... :lol: Steht ja alles klar im Internet. Sollen wir trotzdem was zuschicken? :lol:

*

:evil:
Ich muss jetzt mal Pause machen. Wir sind kurz davor, diese Sache zu canceln.

Das ganze aktuell am Freitag und heute. Ich brauche jetzt wirklich eine Pause, um mich noch einmal mit diesen Leuten unterhalten zu können.

Es wird darauf hinauslaufen, dasss ich wohl hier im Forum um Hilfe bitten muss. Die GEMAisten sind irgendwie... nicht so hilfreich... :evil:


GRMPFFFL :evil:
* * * * * * * * * * * * * * *

"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
_______________________________________________
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Wolf
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Beitrag von Wolf »

RB hat geschrieben:Veranstaltung mit live-Musik.

Raum mit 100 qm Eintritt bis 1,- Euro, Gema-Lizenz: 21,50 Euro
Raum mit 100 qm Eintritt bis 6,- Euro, Gema-Lizenz: 78,90 Euro

Und das soll ein Verein nicht zusammenbekommen ? Ich kann nicht nachvollziehen, wo da ein Problem sein soll. Der Verein kauft für die Veranstaltung vielleicht für 250 Euro Bratwürste und für 500 Euro Bier. Aber bei der Musik wird wegen zehn Euro hin und her gejammert. Ich habe den finsteren Verdacht, daß das Bestreben dahin geht, die Musiknutzung für den armen Verein und den armen Kneipenwirt möglichst freizustellen. Man meldet vielleicht die eine oder andere Veranstaltung nicht an, weil es so einfach ist und ärgert sich womöglich, wenn man von der bösen Gema erwischt wird.
Einspruch, euer Ehren :wink:

da ja auch Du immer dafür plädierst genauer hinzusehen und nicht alle über einen Kamm zu scheren:
Wir veranstalten 1x monatlich Konzerte mit überwiegend regionalen Bands. Bratwürste für 250 € kaufen wir nicht - auch keine 500 € für Bier.
Das wäre für im Schnitt 50 Besucher auch etwas viel. :wink:

Alle Bands spielen bei uns für eine Festgage. Ich brauche 35 Besucher, um die Gage einzuspielen (d.h.: bis jetzt 0 € Gewinn aus Eintritt).
Die nächsten 15 Besucher brauche ich für Konzession und GEMA (d.h.: bis jetzt immer noch 0 € Gewinn aus Eintritt).
Bei ca. 2-3 Getränken/Besucher bei moderaten Preisen kann sich jeder den "Gewinn" selber ausrechnen
Ab 50 Besucher bekommt die Band einen Zuschlag. Der entspricht in etwa den Mehreinnahmen für Eintritt - unser Verein bekommt die Mehreinnahmen aus höherem Getränkeumsatz. Wie ich finde eine faire Regelung.

Die Räume bekommen wir z. Zt. als Ausnahmeregelung unentgeltlich - Miete wäre bei o.g. Umsätzen auch nicht drin.

Rücklagen für Konzerte mit wenigen Besucher (wir hatten auch schon 25)? - Fehlanzeige
Rücklagen für Ausstattung (von Beschaffung, bis hin zu Verbrauchsmiteln) ? - Fehlanzeige
Alle Bands müssen Ihre Anlage mitbringen - wir haben kein Geld um eine eigene zu beschaffen.

Unter diesen Rahmenbedingungen kann eigentlich kein Veranstalter arbeiten. Wir sehen uns als engagierte Kleinstveranstalter und machen es trotzdem.
Das finanzielle Risiko tragen wir privat - ob zu Gunsten der Musiker oder der GEMA (die ihr Geld auf jeden Fall bekommt) mag sich jeder selber raussuchen.
Für die Musik trage ich das gerne - für die GEMA nicht!
Und so wird es auch bei uns eine Frage der Zeit sein, wie lange wir das noch machen.

Ansonsten mag ich tbrenner nur voll zustimmen. Und ein 100%iger "Kontrollkostenzuschlag", der ohne Mahnung, Ankündigung oder sonst. Nachricht kommt und den auch wir schon bezahlt haben, dürfte auch in der restlichen Geschäftswelt eher unüblich sein und erinnert mich mehr an die Gepflogenheiten eines Robin Hood - aber der verteilte das Geld zumindest an die Bedürfitigen :wink:
--- ab hier beginnt die Signatur ---

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RB
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Beitrag von RB »

@Holger: Es gibt Tariflisten und die Beträge, die ich oben genannt habe, stammen aus der Tarifliste.

@tbrenner: Der Künstler hat CDs. Sollten diese einmal im Radio laufen oder jemand sie als Filmmusik einsetzen oder sonstwas, dann wird die Gema Geld hereinholen. Die internen Abrechnungsmodalitäten sind umstritten, das ist mir bekannt. Nur sollte der Künstler mit eigenem Material einmal schauen, was die Gema ihn kostet und was sie ihm einbringt.

Die Gema und die nationalen Verwertungsgesellschaften anderer Staaten haben schon seit Jahrzehnten Kooperationsverträge. Die Gema nimmt stellvertretend für die US-Verwertungsgesellschaft die Rechte wahr, handelt es sich um Verwertungshandlungen hinsichtlich der Kompositionen eines hier ansässigen Urhebers in den USA, werden die dortigen Verwertungsgesellschaften für die Gema tätig. Der "Standpunkt" der Gema ist also kein Standpunkt, über den man debattieren könnte, sondern Tatsache. Wieviel der Amerikaner von seiner Verwertungsgesellschaft bekommt, weiß ich nicht, aber irgendwas wird es schon sein.

Mich stört am Gema-Gebahren, daß für den seine eigenen Werke aufführenden Urheber Geld an die Gema gezahlt werden muß. Das erscheint mir irgendwie unsinnig, ist aber so. Wenn jetzt die Gema die Vergütungssätze gerade in dem Bereich der Konzertveranstalter und Konzerthallenbetriebe anhebt, so will sie an eine Situation heran, die gerade davon geprägt ist, daß dort Künstler häufig eigenes Material aufführen und die weiter von massiven Geldumsätzen gekennzeichnet ist. Damit hält die Gema die Hand an einer Stelle auf, an der sie keine Schutzwirkung entfalten und keine Rechtewahrnehmung für den Urheber ausüben kann. Insofern erweckt die erwähnte Tarifanhebung den Eindruck, als ginge es um die Verteilung des Kuchens. An die hängt man sich mit der geballten Macht einer großen Organisation heran. Soweit es um die Großverdiener der Branche geht, ist mir das wurscht. Letztlich werden die ohnehin horrenden Eintrittspreise steigen und die Musikhörer dann im Effekt die Beträge drauflegen müssen, die sie an anderer Stelle durch MP3 und Co seit Jahren einsparen. Das nenne ich Leiden auf hohem Niveau.

Die ganze Diskussion betrifft eben nur den Tarif U K "für Unterhaltungsmusikkonzertveranstaltungen von Gastspielunternehmen, Tournee-veranstaltern und Großhallenbetrieben", also eine Situation, die an den Kneipenwirten und den anderen Personenkreisen, von denen hier die Rede ist, schlankerhand vorbei geht.

Popanz aufbauen und draufhauen: Damit meine ich die etwas hysterisch erscheinenden Reaktionen - einschließlich der Petitionen - die den Untergang des Abendlandes durch die Gema heraufbeschwören, wenn nicht der Gesetzgeber eingreife. Ich finde zwar nicht alles richtig, was die Gema macht, würde aber nicht auf die Idee kommen, man müsse sie faktisch beseitigen.
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RB
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Beitrag von RB »

@OldPicker:

Da hat mich doch die Neugier gepackt und ich habe die Gema in Berlin angerufen und nach dem Tarif für eine CD als Buchbeilage mit zwei Titeln aus dem Gema-Repertoire gefragt.

Die verwiesen mich an eine Nummer in München, wo eine Dame sehr nett meinte, das müsse der Tarif für "Sonderproduktionen" sein. Ob ich zugang zum Web habe ? Ich bejahte und wurde auf den Tarif VL-T-H 2 geführt. Dort fragte ich sie, was in diesem Zusammenhang als "Listenabgabepreis" zu verstehen sei, denn die CD habe keinen eigenen Preis. Der Listenabgabepreis des Buchs hingegen könne wohl nicht maßgeblich sein, da das Buch den Kernbestandteil, die CD hingegen den Annex darstelle. Da fragte sie im Hause zurück, konnte aber ad hoc keine Antwort im Haus bekommen. Nach einer Minute war sie wieder da und bot an, man wolle sich zurückmelden. Ich schlug vor, die Anfrage auf die schriftliche Ebene zu verlagern, worauf sie mir die Emailadresse der für die Bearbeitung dieses Tarifs zuständigen Abteilung gab.

So schwierig scheint das doch nicht zu sein. Wenn man dorthin die Einzelheiten und die geplante Auflage mit Bitte um baldige Rückmeldung schreiben oder mailen würde, hätte man bestimmt recht bald eine Rückmeldung. Ist das eine solche "bürokratische Hürde", daß daran ein ganzes Projekt scheitern soll ? Kann ich mir irnxwie nicht vorstellen.
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