Haftungsfrage bei Wasserschaden im Proberaum

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LJS
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Beitrag von LJS »

Wir haben von der Polizei eine Vorgangsnummer erhalten.
Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Da hier kein öffentliches Interesse vorliegt, würde ich einen Strafantrag stellen.
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Kwalke
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Re: Aufsichtspflichtverletzung ...

Beitrag von Kwalke »

tbrenner hat geschrieben:Hallo Kwalke,

der Wortlaut des § 832 BGB stützt meinem laienhaften Rechtsverständnis
aber gerade nicht Deine Auffassung.
Wieso nicht?

Da steht doch:
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
Eigentlich ist es ganz leicht: Es haftet der, der Schuld hat. Hast Du keine Schuld (z.B. Aufsichtspflicht erfüllt), dann haftest Du auch nicht.

Für solche Fälle bieten allerdings die Haftpflichtversicherer den Eltern auch den Einschluss von Schäden deliktunfähiger Kinder an.

Gruß

Thomas (Versicherungskaufmann)
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tbrenner
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Aufsichtspflicht ....

Beitrag von tbrenner »

Hallo Kwalke,

der springende Punkt scheint mir dabei zu sein, daß die Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht doch gerade nicht nachgekommen sind + daher haftbar zu machen wären.
Wenn cheveres Schilderung zutrifft, haben ca. 7- 10 jährige Kinder
in einem fremden Gebäude (nicht in der eigenen Wohnung.!.) unbeaufsichtigt/unkontrolliert von
ihren Eltern "gespielt" und dabei einen erheblichen Schaden verursacht.

Von Erfüllung der elterlichen Aufsichtspflicht würde ich in so einem Fall erstmal nicht ausgehen .......
(Sicherlich gibt´s da eine Menge von Präzedenzfällen und Urteilen...).
Als Dienstvorgesetzter würde ich meinen Soz.päds gewaltig auf´s Dach steigen, würden sie in dieser Weise ihrer "Aufsichtspflicht" bei den div. jugendbetreuerischen Aktionen nachkommen.

Grüssle,

tbrenner :wink:
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RB
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Beitrag von RB »

Zur Aufsichtspflicht im Spiegel der deutschen Jurisprudenz hatte ich oben etwas geschrieben. Mehr als allgemeine Ausführungen sind doch zu dem Thema mangels Kenntnis des Alters und der Tatbeiträge überhaupt nicht zu machen. Was soll das Spekulieren.
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Herigo
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Re: Aufsichtspflicht ....

Beitrag von Herigo »

tbrenner hat geschrieben:.......Als Dienstvorgesetzter würde ich meinen Soz.päds gewaltig auf´s Dach steigen, würden sie in dieser Weise ihrer "Aufsichtspflicht" bei den div. jugendbetreuerischen Aktionen nachkommen.

Grüssle,

tbrenner :wink:
da würde ich als soz.päd aber einen überlastungsantrag stellen damit ich wenigstens aus der haftung raus wäre...
es sei denn man würde mir den einsatz von fussfesseln genehmigen. :wink:
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chevere

Beitrag von chevere »

Die Fussfesseln gibt es nur , wenn man nicht genug übt.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass erste Äußerungen wie. " ich kenne die, ich weiß , werdas war etc...) einer gründlichen Befragung aller infantilen Randale- Kandidaten entweder nicht stattfindet oder aber keine wirklichen Erkenntinsisse bringen würde.
Einer schiebt es dann auf den anderen und dann war es keiner.
Wir werden dennoch Strafanzeige wg. Saxbeschädigung und Hausfriedensbruch stellen. Das Jugendamt wird ggf. durch die zuständigen Stellen benachrichtigt. Die Eltern der kinder kümmern sich in dieser Nachbarschaft relativ wenig und überlassen die Erziehung der Kinder leider dem Strassenmilieu. Abgesehen von unserem Schaden und den vermutlich weiter in der Zukunft liegenden Schäden für die Gesellschaft tun mir diese Kinder ehrlich und ganz doll leid.
Aus denen könnte was werden, wenn sich die Eltern derer annehmen und sie entsprechned lenken , erziehen und vorleben. Es ist eigentlich zum Heulen, das so zu sehen.

Viele Grüße und ein schönes Fussballwochenende!
tbrenner
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Aufsichtspflicht,die IV.....

Beitrag von tbrenner »

Nur nochmal abschließend:

Wenn in der hier geschilderten Geschichte die Aufsichtspflicht der Eltern er-
füllt war, wie sieht dann eine Nichterfüllung aus ???
Naja - vielleicht verrutschen die Maßstäbe in diesen Sachen immer weiter
und ich hab´s irgendwie nicht mitgekriegt .... :?

Grüssle,

tbrenner
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Kwalke
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Re: Aufsichtspflicht,die IV.....

Beitrag von Kwalke »

tbrenner hat geschrieben:Nur nochmal abschließend:

Wenn in der hier geschilderten Geschichte die Aufsichtspflicht der Eltern er-
füllt war, wie sieht dann eine Nichterfüllung aus ???
Naja - vielleicht verrutschen die Maßstäbe in diesen Sachen immer weiter
und ich hab´s irgendwie nicht mitgekriegt .... :?

Grüssle,

tbrenner
Beispiel für Erfüllung der Aufsichtspflicht: Mein 6 jähriges Kind spielt draussen vor dem Haus. Ich schaue alle 5- 10 Minuten nach ihm.

Beispiel für Nichterfüllung der Aufsichtspflicht: Ich schaue nicht nach ihm und fahre vielleicht sogar noch für 2 Stunden weg.
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