Ja genau, wegen dieser Streammöglichkeit hatte ich bei der GEMA angerufen.Mario hat geschrieben:Liebe Geli,
da besteht eine riesen Diskussion zur Zeit, gerade die online Vermarktung ist auch bei der GEMA noch nicht geklärt.
Zur Zeit ist es so, dass du als stream auf deiner eigenen Webseite deine eigenen GEMA gelisteten Stücke als Werbung kostenlso stehen haben darfst. Du darfst allerdings keine einnahmeorienteierten Teile auf der Webseite haben (also z.B. einen Verkaufsshop deiner CDs). Auch wenn diese Möglichkeit zur Zeit kostenlos ist, bedarf es einer Anmeldung bei der GEMA.
Mario
Nach deren Auskunft sind die Youtube Videos kein Stream, weil es schon zahlreiche Möglichkeiten gibt die zu speichern. Darüber könnte man mit der GEMA natürlich trefflich streiten und wenn es mir wichtig wäre und ich ne Rechtsschutzversicherung hätte, würd ich das auch tun.
Aber hier ging es ja auch um Cover.
Da ist es ganz klar, dass man die YouTube Videos nicht auf seine Webseiten verlinken darf.
Eigentlich finde ich das auch ganz in Ordnung. Man kann von der GEMA halten was man will, aber Komponisten müssen auch leben und sollten schon was dafür bekommen, wenn man sich ihrer Songs bedient.