abgelagerte gitarre??????????????

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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chrisb
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abgelagerte gitarre??????????????

Beitrag von chrisb »

moin,

hab grad bißchen in der bucht gestöbert und was dazu gelernt:
gitarren sollten erstmal ein paar jahre unausgepackt ablagern :shock: :roll:
schaut euch das mal an:


http://cgi.ebay.de/Santander-Jazzgitarr ... dZViewItem
chrisb
erniecaster

Beitrag von erniecaster »

Hallo!

Na, das habe ich aber schon ganz anders gehört.

Abgelagertes Holz - gern.
Abgelagert, aber nicht wirklich alt.
Dann Gitarre bauen.
Saiten drauf.
Spielen.

Daraus wird eine gute Gitarre. Am besten wird sie, wenn die ersten Bundstäbchen in den ersten zwei bis drei Jahren über das gesamte Griffbrett runtergespielt sind und sie neu bundiert wurde.

Aber einfach lagern? Dummes Zeug.

Gruß

erniecaster
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ulf
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Beitrag von ulf »

hallo chrisb,

ich bin mal gespannt, ob unsere Experten dazu etwas sagen.
Wenn ich sowas lese, kommt mir nur ein müdes Lächeln. Der Anbieter erscheint mir ein Schaumschläger zu sein. Bei einer Gitarre mit furnierter Fichtendecke und Lindenkorpus so dick aufzutragen, als hätte man es mit einer raren 10000 Euro Gitarre zu tun, ist nicht mein Stil.

Zu der Frage des Holzes:
Auch das halte ich für Unsinn. Wenn lagern, dann nicht in der Verpackung.
Außerdem kaufe ich mir lieber gleich eine Gitarre mit einer massiven Decke, deren Holz richtig lange gelagert und nicht kammergetrocknet ist.

Gruß

Ulf
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Gerrit
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Beitrag von Gerrit »

Auhaua!

Das kann ich mir auch nicht vorstellen......Aber wer "Restposten" verkaufen möchte kann schon mal auf ganz "tolle" Ideen kommen.
Also werde ich mir meine nächste neue Gitarre mal 50 Jährchen beiseite legen. Mein Enkel hat dann bestimmt eine granatenmässige Gitarre....Macht doch Sinn oder???
Aehmmm..??? Aber wollte ich nicht eine Gitarre für mich zum spielen jetzt?? :?: :?


Gruessli, Gerrit
Fred
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Beitrag von Fred »

Ist doch ne geile Gitarre! Zumindest wenn man bei der nächsten
Bühnenshow was anzünden und kaputtschlagen will. Ansonsten
ist das Teil keine Diskussion und definitiv nicht die Fantasie-UVP
von 299 Euro wert... :roll:
Sachkenntnis kann eine lebhafte Diskussion nur behindern...
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chrisb
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Beitrag von chrisb »

dieser link war nur zum schmunzeln gedacht,
also bitte nix anzünden oder zerstören :D
chrisb
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RB
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Beitrag von RB »

Man sollte sich das einmal im Kontext anschauen:

"Angemeldet als gewerblicher Verkäufer"

und

"Bei B-Ware & Mängelexemplare ist der Umtausch & Rückgabe ausgeschloßen."

Das reicht doch schon, um sich ein Bild zu machen.
Fred
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Beitrag von Fred »

RB hat geschrieben:"Bei B-Ware & Mängelexemplare ist der Umtausch & Rückgabe ausgeschloßen."

Das reicht doch schon, um sich ein Bild zu machen.
Ernst gemeinte Frage: Wo ist das Problem? Machen alle und ist
rechtlich einwandfrei. :?:
Zuletzt geändert von Fred am Di Nov 06, 2007 10:06 am, insgesamt 1-mal geändert.
Sachkenntnis kann eine lebhafte Diskussion nur behindern...
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Ralle
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Beitrag von Ralle »

höhö: Gitarre vollfurniert und 4 Jahre gelagert. :bide:
Da muss man man erstmal draufkommen. :r:

Würde es kein eBay geben, hätte ich noch nicht einmal gewusst, dass es "Santander Gitarren" gibt
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RB
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Beitrag von RB »

Der Unternehmer kann, wenn er an den Verbraucher verkauft, die Gewährleistung weder für neue, noch für gebrauchte Sachen ausschließen. Genau das wäre aber die Folge der orthographisch etwas eigenwilligen Formulierung. Auch zielt die Formulierung auf einen Ausschluß des Widerrufsrechts beim Fernabsatzgeschäft. Der ist ebenfalls unwirksam.
Fred
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Beitrag von Fred »

RB hat geschrieben:Auch zielt die Formulierung auf einen Ausschluß des Widerrufsrechts beim Fernabsatzgeschäft. Der ist ebenfalls unwirksam.
Bin ja kein Jurist, aber ist ein Ausschluss des Widerrufsrechts nicht
möglich, wenn der Verkauf eine Versteigerung ist? So klingt das für
Nicht-Fachmänner jedenfalls im Fernabsatzgesetz, §3 Abs. 2... :?
Sachkenntnis kann eine lebhafte Diskussion nur behindern...
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

So ein Schwachsinn, das ist doch oberfaul! Was soll das bei 300 € für ein Luxus sein, die Gitarre ein paar Jahre nicht zu spielen, damit sie - wie eine Banane - zuhause reift?? Ich kaufe eine Gitarre nicht, um sie einzulagern sondern, um darauf zu spielen. Andernfalls kann ich das Geld auch sparen. Luxus fängt nach meinem Verständnis bei der Holzauswahl an, und die ist bei dem Anbieter ganz einfach Mist! "Dieser Shop wird Ende November geschlossen!" - Aus der schwammigen Formulierung des Angebots wird mir klar, dass das Sortiment als B Ware rausgekloppt werden soll, um sich vor Garantieansprüchen zu drücken. Ich unterstelle, dass der Anbieter seine Selbständigkeit aufgibt und dann sagen wird: "Es gibt keine Gewährleistungsansprüche, da die Firma nicht mehr existiert."

Das ist wieder so ein Angebot als Beispiel für überflüssiges Waldsterben.
Liebe Grüße
Bernd
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Klassik & Flamenco
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RB
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Beitrag von RB »

EBay führt keine Versteigerungen durch. EBay vermittelt Kaufverträge.
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V.H.
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Beitrag von V.H. »

Hallo, EBay ist erstmal eine feine Sache und gut gedacht, meine Meinung.
Sobald etwas "gut läuft" kommen die "Trittbrettfahrer" und die können lästig sein.
Ich schaue seit drei Jahren regelmäßig nach bestimmten Gitarren,
eine von Hundert wäre was gewesen, das merken Andere aber auch !
D A S Schnäppchen ist wohl noch eine Null seltener.
D A S oben ist Sperrholzmüll, meine ich. Es gibt aber hin und wieder
"baugleiche", die zurecht gemacht, vorher 40 Jahre gespielt und gelagert,
durchaus gut sein können - wer da Fan ist.

Es gibt auch das Ebay mit Sinn, habe selbst schon bei Akkus, Werkzeug u.a.
das Richtige gefunden und gekauft und war zufrieden, geht schon.
Am Besten geht immer Bezahlung bei Abholung....
V.H.

PS : noch'n Beispiel mit etwas Eigenwerbung :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=010
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chrisb
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Beitrag von chrisb »

schade v.h. das du das holz schon gesägt hast.
hätt man doch ne gitarre draus schnitzen können :cry:
chrisb
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