Ein Fall f?r die Haftplicht
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
Ein Fall für die Haftplicht
Hallo,
habe gestern der Tochter unseres Vermieters ein paar Akkorde gezeigt und die Gitarre an die Wand gelehnt. Töchterchen besitzt leider keinen Gitarrenständer oder Ähnliches.
Irgendwann ist die Nylon plötzlich an der Wand entlang geschrubbt und wurde von dem herabhängenden Stromkabel einer Lampe, die auf einem in 1,80 Meter Höhe angebrachten Regal trohnte, aufgefangen. Wäre ja die Rettung gewesen.
Das Stromkabel hat jedoch die Lampe mit einem Ruck nachgezogen, die mit ihrem schweren Glasschirm dann auf die Decke gekracht ist.
Die billige Lampe zerbrach in unzählige Scherben. Wäre ja nicht sooo schlimm gewesen
aber die Decke hat jetzt einen durchgehenden Riss über die gesamte Fläche. Sch…, Sperrholz hält vermutlich mehr aus.
Eine Haftpflichtversicherung habe ich zum Glück. Die Nylon kostete ca. 400 Euro und ist Baujahr 1994.
Wer hatte schon mal so einen Alptraum, äh, ich meinte reales Erlebnis?
Könnte die Versicherung aufgrund des Alters nur einen Zeitwert erstatten oder vielleicht nur die Kosten für eine Reparatur, d.h. leimen des Risses.
Das wäre für den Besitzer keine besonders tolle Wiedergutmachung, da man mit Sicherheit den Riss sehen wird.
Die Erstattung des Betrages für eine Neuanschaffung gleicher Preisklasse schein wohl eher unwahrscheinlich zu sein, oder???
Gruß
Klaus
habe gestern der Tochter unseres Vermieters ein paar Akkorde gezeigt und die Gitarre an die Wand gelehnt. Töchterchen besitzt leider keinen Gitarrenständer oder Ähnliches.
Irgendwann ist die Nylon plötzlich an der Wand entlang geschrubbt und wurde von dem herabhängenden Stromkabel einer Lampe, die auf einem in 1,80 Meter Höhe angebrachten Regal trohnte, aufgefangen. Wäre ja die Rettung gewesen.
Das Stromkabel hat jedoch die Lampe mit einem Ruck nachgezogen, die mit ihrem schweren Glasschirm dann auf die Decke gekracht ist.
Die billige Lampe zerbrach in unzählige Scherben. Wäre ja nicht sooo schlimm gewesen
aber die Decke hat jetzt einen durchgehenden Riss über die gesamte Fläche. Sch…, Sperrholz hält vermutlich mehr aus.
Eine Haftpflichtversicherung habe ich zum Glück. Die Nylon kostete ca. 400 Euro und ist Baujahr 1994.
Wer hatte schon mal so einen Alptraum, äh, ich meinte reales Erlebnis?
Könnte die Versicherung aufgrund des Alters nur einen Zeitwert erstatten oder vielleicht nur die Kosten für eine Reparatur, d.h. leimen des Risses.
Das wäre für den Besitzer keine besonders tolle Wiedergutmachung, da man mit Sicherheit den Riss sehen wird.
Die Erstattung des Betrages für eine Neuanschaffung gleicher Preisklasse schein wohl eher unwahrscheinlich zu sein, oder???
Gruß
Klaus
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"Das Wesentliche im Umgang miteinander ist nicht der Gleichklang,
sondern der Zusammenklang".
Ernst Ferstl
"Das Wesentliche im Umgang miteinander ist nicht der Gleichklang,
sondern der Zusammenklang".
Ernst Ferstl
Mein Sohn hatte einen ähnlich gelagerten Fall. Die Haftpflicht des "Gegners" bezahlte ausschließlich die Reparatur!
DEINE Haftpflichtversicherung kommt sowieso, wenn überhaupt nur für die Lampe auf, keinesfalls für die Gitarre, es sei denn, es handelt sich um die Gitarre der Tochter des Vermieters und nicht um Deine. Kommt so nicht ganz klar rüber.
Sollte es sich so verhalten, dass die Gitarre dem Mädel gehört, wäre es besser im "unfallbericht", wenn SIE, als es passierte, gar nicht dabei gewesen und Dir auch gar nicht ausdrücklich erlaubt hätte, die Gitarre in die Hand zu nehmen.
Wenn Du es mit ihrem Einverständnis gemacht hast, gibt es endlose Briefwechsel.
Am besten, sie hätte das Zimmer verlassen, Du warst zu Besuch gewesen und hättest in ihrer Abwesenheit aus Neugier oder so die Gitarre benutzt und dabei wärs dann passiert. Dann läge der Fall eindeutig so, dass Deine Haftpflicht den Schaden regulieren müsste. In welchem Umfang, das sei mal dahingestellt.
Gruß Harald
(War einige Jahre Bezirksinspektor der Aachener und Münchner Versicherung und hab da in der Richtung so einiges erlebt, was mich dazu bewogen hat, den Beruf zu wechseln.)
DEINE Haftpflichtversicherung kommt sowieso, wenn überhaupt nur für die Lampe auf, keinesfalls für die Gitarre, es sei denn, es handelt sich um die Gitarre der Tochter des Vermieters und nicht um Deine. Kommt so nicht ganz klar rüber.
Sollte es sich so verhalten, dass die Gitarre dem Mädel gehört, wäre es besser im "unfallbericht", wenn SIE, als es passierte, gar nicht dabei gewesen und Dir auch gar nicht ausdrücklich erlaubt hätte, die Gitarre in die Hand zu nehmen.
Wenn Du es mit ihrem Einverständnis gemacht hast, gibt es endlose Briefwechsel.
Am besten, sie hätte das Zimmer verlassen, Du warst zu Besuch gewesen und hättest in ihrer Abwesenheit aus Neugier oder so die Gitarre benutzt und dabei wärs dann passiert. Dann läge der Fall eindeutig so, dass Deine Haftpflicht den Schaden regulieren müsste. In welchem Umfang, das sei mal dahingestellt.
Gruß Harald
(War einige Jahre Bezirksinspektor der Aachener und Münchner Versicherung und hab da in der Richtung so einiges erlebt, was mich dazu bewogen hat, den Beruf zu wechseln.)
cc
Vielen Dank Harald,
die Gitarre gehörte Gott sei Dank dem Töchterchen.
Gruß
Klaus
die Gitarre gehörte Gott sei Dank dem Töchterchen.
Gruß
Klaus
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"Das Wesentliche im Umgang miteinander ist nicht der Gleichklang,
sondern der Zusammenklang".
Ernst Ferstl
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Ernst Ferstl
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Ich habe nur gesagt, was besser gewesen WÄRE,
Gruß
Klaus
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sondern der Zusammenklang".
Ernst Ferstl
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sondern der Zusammenklang".
Ernst Ferstl
Das scheint mir eindeutig und ist doch überhaupt nicht anders zu verstehen... .string hat geschrieben:Genau so habe ich es auch aufgefasst, Harald.Code: Alles auswählen
Ich habe nur gesagt, was besser gewesen WÄRE,
Gruß
Klaus
@ string: Wenn die Versicherung bezahlen sollte (WENN), muss der Geschädigte so gestellt werden, als sei der Schaden nie eingetreten. D.h. dass eine Reparatur nur in Frage kommt, wenn dies sichergestellt wäre. Andernfalls steht dem Geschädigten das Geld zu, um sich dieses oder ein vergleichbares Instrument gleicher Art und Güte wiederbeschaffen zu können. Zeitwert wäre gerechtfertigt, wenn diese Wiederbeschaffung damit möglich wäre.
Gruß
Thomas (ehemaliger Vers.kfm.......jetzt Gott sei Dank Musiker
)
[/list]
Gruß
Thomas (ehemaliger Vers.kfm.......jetzt Gott sei Dank Musiker

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http://www.ThomasKuemper.de" onclick="window.open(this.href);return false;"
Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer
Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer
ww
Bedanke mich ganz herzlich für euere Tipps.
Gruß
Klaus
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Klaus
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sondern der Zusammenklang".
Ernst Ferstl
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sondern der Zusammenklang".
Ernst Ferstl
Schon ok, Reinhard
bei Näherem Hinsehen konnte man das auch durchaus mißverstehen,
hätte mich genauer ausdrücken sollen. Oder wirklich ne PN schicken.
Ich gehe zu sehr davon aus, daß mich alle, mit denen ich kommuniziere,
ziemlich genau kennen würden und achte darum nicht immer genau auf jedes Wort, weil ich meist denke, daß es schon so rüberkäme, wie es wirklich von mir gemeint ist. Dann sollte ich auch nicht beleidigt sein, wenn es (naturgemäß) mal doch nicht so ist.
Diese Erkenntnis nützt mir meist aber gar nix, weil - wenn ich sie brauche, ist sie nicht verfügbar.
Also, ist kein Drama, ehrlich nicht.
Trotzdem herzlichen Dank für's Einlenken - fällt ja auch nicht immer leicht!
bei Näherem Hinsehen konnte man das auch durchaus mißverstehen,
hätte mich genauer ausdrücken sollen. Oder wirklich ne PN schicken.
Ich gehe zu sehr davon aus, daß mich alle, mit denen ich kommuniziere,
ziemlich genau kennen würden und achte darum nicht immer genau auf jedes Wort, weil ich meist denke, daß es schon so rüberkäme, wie es wirklich von mir gemeint ist. Dann sollte ich auch nicht beleidigt sein, wenn es (naturgemäß) mal doch nicht so ist.
Diese Erkenntnis nützt mir meist aber gar nix, weil - wenn ich sie brauche, ist sie nicht verfügbar.
Also, ist kein Drama, ehrlich nicht.
Trotzdem herzlichen Dank für's Einlenken - fällt ja auch nicht immer leicht!