Dieses gilt auch für Gibson /und alle andern ebenfalls:
http://www.cites.org/eng/disc/what.shtml
Befreiung von Abkommen:
Artenschutzabkommen Cites
gem. Artikel 8 (3) VO (EG) Nr. 338/97
Aber es geht auch anders (FSC-Gitarren):
http://www.waldportal.org/aktuell/news/ ... 200510284/
Außerdem kann man beim Bundesamt für Naturschutz gut recherchieren:
http://www.bfn.de/ für Eilige Telnr in Bonn: 0228-84910
-Wer also eine mit Rio-Palisander verarbeitete Klampfe oder Holz dieser specie vermarktet (hierzu gehört auch der private Weiterverkauf über ebay oder sonstwie!), welche vor dem 20.07.92 (90 Tage nach Inkrafttreten der Beschlüsse obiger Vertragsstaatenkonferenz) nachweislich in den Besitz gekommen ist, handelt legal. Allerdings muß das natürlich nachgewiesen werden, falls eine Behörde danach fragen sollte.
-Durch EG-Bescheinigung (gelb) VO(EG) 338/97 kann das muntere legale Handeln dann los gehen.
-Rechnung für pre- Eg-Washingtoner Holz dürfte ausreichen.
-oder die alte blaue EG-Bescheinigung 36/26/82 , welche 1997 außer Kraft getreten ist.
-Mancher Gitarrenbauer verzichtet gänzlich auf den Einsatz von Rio Plaisander (dlabergia nigra), da nicht ausgeschlossen werden kann, daß da auch mit "old growth" pre-cites Zertifikaten und dergleichen mehr, auch viel Betrug gemacht wird und es sich letztlich nicht 100%ig verifizieren läßt , wo, wie und wann das Zeuch umgekloppt wurde bzw herkommt.