Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Da hier kein öffentliches Interesse vorliegt, würde ich einen Strafantrag stellen.Wir haben von der Polizei eine Vorgangsnummer erhalten.
Haftungsfrage bei Wasserschaden im Proberaum
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Re: Aufsichtspflichtverletzung ...
Wieso nicht?tbrenner hat geschrieben:Hallo Kwalke,
der Wortlaut des § 832 BGB stützt meinem laienhaften Rechtsverständnis
aber gerade nicht Deine Auffassung.
Da steht doch:
Eigentlich ist es ganz leicht: Es haftet der, der Schuld hat. Hast Du keine Schuld (z.B. Aufsichtspflicht erfüllt), dann haftest Du auch nicht.(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
Für solche Fälle bieten allerdings die Haftpflichtversicherer den Eltern auch den Einschluss von Schäden deliktunfähiger Kinder an.
Gruß
Thomas (Versicherungskaufmann)
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Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer
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Aufsichtspflicht ....
Hallo Kwalke,
der springende Punkt scheint mir dabei zu sein, daß die Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht doch gerade nicht nachgekommen sind + daher haftbar zu machen wären.
Wenn cheveres Schilderung zutrifft, haben ca. 7- 10 jährige Kinder
in einem fremden Gebäude (nicht in der eigenen Wohnung.!.) unbeaufsichtigt/unkontrolliert von
ihren Eltern "gespielt" und dabei einen erheblichen Schaden verursacht.
Von Erfüllung der elterlichen Aufsichtspflicht würde ich in so einem Fall erstmal nicht ausgehen .......
(Sicherlich gibt´s da eine Menge von Präzedenzfällen und Urteilen...).
Als Dienstvorgesetzter würde ich meinen Soz.päds gewaltig auf´s Dach steigen, würden sie in dieser Weise ihrer "Aufsichtspflicht" bei den div. jugendbetreuerischen Aktionen nachkommen.
Grüssle,
tbrenner
der springende Punkt scheint mir dabei zu sein, daß die Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht doch gerade nicht nachgekommen sind + daher haftbar zu machen wären.
Wenn cheveres Schilderung zutrifft, haben ca. 7- 10 jährige Kinder
in einem fremden Gebäude (nicht in der eigenen Wohnung.!.) unbeaufsichtigt/unkontrolliert von
ihren Eltern "gespielt" und dabei einen erheblichen Schaden verursacht.
Von Erfüllung der elterlichen Aufsichtspflicht würde ich in so einem Fall erstmal nicht ausgehen .......
(Sicherlich gibt´s da eine Menge von Präzedenzfällen und Urteilen...).
Als Dienstvorgesetzter würde ich meinen Soz.päds gewaltig auf´s Dach steigen, würden sie in dieser Weise ihrer "Aufsichtspflicht" bei den div. jugendbetreuerischen Aktionen nachkommen.
Grüssle,
tbrenner

Re: Aufsichtspflicht ....
da würde ich als soz.päd aber einen überlastungsantrag stellen damit ich wenigstens aus der haftung raus wäre...tbrenner hat geschrieben:.......Als Dienstvorgesetzter würde ich meinen Soz.päds gewaltig auf´s Dach steigen, würden sie in dieser Weise ihrer "Aufsichtspflicht" bei den div. jugendbetreuerischen Aktionen nachkommen.
Grüssle,
tbrenner
es sei denn man würde mir den einsatz von fussfesseln genehmigen.

Salud a Familia
Herigo Carajillo de los Bomberos de Alemania
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Die Fussfesseln gibt es nur , wenn man nicht genug übt.
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass erste Äußerungen wie. " ich kenne die, ich weiß , werdas war etc...) einer gründlichen Befragung aller infantilen Randale- Kandidaten entweder nicht stattfindet oder aber keine wirklichen Erkenntinsisse bringen würde.
Einer schiebt es dann auf den anderen und dann war es keiner.
Wir werden dennoch Strafanzeige wg. Saxbeschädigung und Hausfriedensbruch stellen. Das Jugendamt wird ggf. durch die zuständigen Stellen benachrichtigt. Die Eltern der kinder kümmern sich in dieser Nachbarschaft relativ wenig und überlassen die Erziehung der Kinder leider dem Strassenmilieu. Abgesehen von unserem Schaden und den vermutlich weiter in der Zukunft liegenden Schäden für die Gesellschaft tun mir diese Kinder ehrlich und ganz doll leid.
Aus denen könnte was werden, wenn sich die Eltern derer annehmen und sie entsprechned lenken , erziehen und vorleben. Es ist eigentlich zum Heulen, das so zu sehen.
Viele Grüße und ein schönes Fussballwochenende!
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass erste Äußerungen wie. " ich kenne die, ich weiß , werdas war etc...) einer gründlichen Befragung aller infantilen Randale- Kandidaten entweder nicht stattfindet oder aber keine wirklichen Erkenntinsisse bringen würde.
Einer schiebt es dann auf den anderen und dann war es keiner.
Wir werden dennoch Strafanzeige wg. Saxbeschädigung und Hausfriedensbruch stellen. Das Jugendamt wird ggf. durch die zuständigen Stellen benachrichtigt. Die Eltern der kinder kümmern sich in dieser Nachbarschaft relativ wenig und überlassen die Erziehung der Kinder leider dem Strassenmilieu. Abgesehen von unserem Schaden und den vermutlich weiter in der Zukunft liegenden Schäden für die Gesellschaft tun mir diese Kinder ehrlich und ganz doll leid.
Aus denen könnte was werden, wenn sich die Eltern derer annehmen und sie entsprechned lenken , erziehen und vorleben. Es ist eigentlich zum Heulen, das so zu sehen.
Viele Grüße und ein schönes Fussballwochenende!
Aufsichtspflicht,die IV.....
Nur nochmal abschließend:
Wenn in der hier geschilderten Geschichte die Aufsichtspflicht der Eltern er-
füllt war, wie sieht dann eine Nichterfüllung aus ???
Naja - vielleicht verrutschen die Maßstäbe in diesen Sachen immer weiter
und ich hab´s irgendwie nicht mitgekriegt ....
Grüssle,
tbrenner
Wenn in der hier geschilderten Geschichte die Aufsichtspflicht der Eltern er-
füllt war, wie sieht dann eine Nichterfüllung aus ???
Naja - vielleicht verrutschen die Maßstäbe in diesen Sachen immer weiter
und ich hab´s irgendwie nicht mitgekriegt ....

Grüssle,
tbrenner
Re: Aufsichtspflicht,die IV.....
Beispiel für Erfüllung der Aufsichtspflicht: Mein 6 jähriges Kind spielt draussen vor dem Haus. Ich schaue alle 5- 10 Minuten nach ihm.tbrenner hat geschrieben:Nur nochmal abschließend:
Wenn in der hier geschilderten Geschichte die Aufsichtspflicht der Eltern er-
füllt war, wie sieht dann eine Nichterfüllung aus ???
Naja - vielleicht verrutschen die Maßstäbe in diesen Sachen immer weiter
und ich hab´s irgendwie nicht mitgekriegt ....![]()
Grüssle,
tbrenner
Beispiel für Nichterfüllung der Aufsichtspflicht: Ich schaue nicht nach ihm und fahre vielleicht sogar noch für 2 Stunden weg.
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Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer
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